Erstellt am 06.02.2009 um 06:11 Uhr von Immie
@Sammy
Ich habe gestern gelernt, das das nach §616 BGB mit dem Nachweis der Erkrankung der Ehefrau kein Problem ist. Allerdings ist die Dauer scheinbar sehr begrenzt. Schau auch mal hier
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Recht/RechtvonA-Z/Arbeitsrecht/FreistellungUndVerguetungspflicht.pdf
Erstellt am 06.02.2009 um 09:00 Uhr von barevi
Siehe auch SGB V, § 45 - dort ist festgelegt unter welchen Voraussetzungen und wie lange man Kinderbetreuungs-"Urlaub" nehmen kann und wer unter welchen Gegebenheiten zahlt
Erstellt am 06.02.2009 um 09:06 Uhr von peanuts
"Dies wurde vom AG abgelehnt, mit der Begründung er müsse dafür Urlaub nehmen. Ist das Rechtens?"
Ob das rechtens ist, wird der Blick in den Arbeits- oder ev. geltenden Tarifvertrag zeigen. Der § 616 BGB kann nämlich abbedungen werden oder in einem TV abschließend geregelt sein.
Den Blick in den § 45 SGB V kannst Du Dir sparen, da nicht das Kind erkrankt ist.
Erstellt am 06.02.2009 um 10:25 Uhr von nicoline
@Sammy
*Ein AN hat eine Krankmeldung eingereicht*
handelt es sich hierbei um eine vom Arzt ausgestellte Krankmeldung, oder um ein bei euch im Betrieb verwendetes Formular?
Erstellt am 06.02.2009 um 10:45 Uhr von peanuts
"handelt es sich hierbei um eine vom Arzt ausgestellte Krankmeldung, oder um ein bei euch im Betrieb verwendetes Formular?"
Die konsequente Frage wäre doch eher, wessen Erkrankung gemeldet wurde ...
Wenn sich der Kollege selbst krank gemeldet hat, hätte der AG nicht mit "müssen dafür Urlaub nehmen" argumentieren können.
Aber wenn sich der Kollege krank gemeldet hat und dem AG zugleich die Situation "Frau krank" geschildert hat, liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EntgFG vor.
Erstellt am 06.02.2009 um 11:07 Uhr von nicoline
*Die konsequente Frage wäre doch eher, wessen Erkrankung gemeldet wurde*
meines Erachtens geht es hier nicht um eine kosequente Frage sondern darum, was die Tatsache ist.
*Wenn sich der Kollege selbst krank gemeldet hat*
mit einem gelben Schein und dem Zusatz "weil meine Frau krank ist und ich das Kind betreuen muß" wäre auch eine Möglichkeit. Es gibt nämlich Ärzte, die sowas machen.
*liegt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 EntgFG vor.*
stell Dir vor, das ist mir bekannt
Erstellt am 06.02.2009 um 11:42 Uhr von peanuts
"und dem Zusatz "weil meine Frau krank ist und ich das Kind betreuen muß" wäre auch eine Möglichkeit. Es gibt nämlich Ärzte, die sowas machen."
Wenn ein AN seine AU-Bescheinigung mit dieser Zusatzbegründung abgibt, viel Spaß sag ich da nur ...
Der Arzt hätte sich in diesem Fall strafbar gemacht und der AG könnte in diesem Fall problemlos die Entgeltfortzahlung verweigern ...
Erstellt am 07.02.2009 um 20:11 Uhr von Sammy
Hallo nochmal,
vielen Dank für Eure Antworten.
Der AN hat tatsälich eine Krankmeldung vom Arzt auf seinen Namen!
LG
Sammy