Erstellt am 03.04.2020 um 19:04 Uhr von celestro
Sie fahren zur Arbeit und machen deutlich, das Sie Ihre Arbeitskraft anbieten. Wenn der AG dies nicht annimmt, kann er Sie gerne nach Hause schicken und die 2 Tage trotzdem bezahlen.
P.S. Wer trägt denn "krank" in den Dienstplan ein?
Erstellt am 04.04.2020 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Wäre denn am 04. und 05.04. nach üblicher Planung Dienst gewesen?