Erstellt am 26.10.2008 um 06:29 Uhr von carrie
@pimpelchef
Ich würde es über den § 80 BetrVG probieren. Dort sind eure Überwachungsaufgaben geregelt.
Wozu wollt ihr denn die Tagesberichte ansehen?
Erstellt am 26.10.2008 um 07:42 Uhr von pimpelchef
unsere mitarbeiter beschweren sich das sie zu viele Überstunden machen müssen.
das wollten wir kontrollieren .
da wir ja sonst keine andere möglichkeit haben das zu über prüfen.
Erstellt am 26.10.2008 um 08:18 Uhr von carrie
@pimpelchef
Werden die etwa nicht bei euch beantragt?
Erstellt am 26.10.2008 um 08:29 Uhr von pirat
@ pimpelchef,
Überstd...
§ 87 Absatz 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), denn dort ist festgelegt, dass der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat.....
und im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben hat der BR über die Durchführung geltender Gesetze usw. zu
wachen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1)....Euch stehen darüber hinaus alle Informationen zu, die Ihr benötigt, um die Einhaltung ArbZG oder eurer betrieblich vereinbarten Arbeitszeit kontrollieren zu können.
Erstellt am 26.10.2008 um 10:05 Uhr von peanuts
Geht´s noch? Mit welchem Recht kann ein BR verlangen, Tätigkeitsberichte von seinen KollegInnen einsehen zu wollen? Never ever!
Wenn die Einhaltung der Arbeitszeit überprüft werden soll, wird sich der AG etwas einfallen lassen müssen, in welcher Form er diesen Nachweis erbringt.
Habt Ihr überhaupt eine betriebliche Vereinbarung, in welcher der Arbeitszeitrahmen geregelt ist, innerhalb dessen der AG Arbeitsleistung per Direktionsrecht annehmen darf? Oder überhaupt eine BV "Arbeitszeit" ?
Erstellt am 26.10.2008 um 11:01 Uhr von raptor2
@Erdnuss
Gehts noch selber? Netter Ton.
@pimpel
Wenn Ihr noch keine BV habt zu Arbeitszeit und Überstunden, dann kann man euch nur raten, eine abzuschließen. Vorlagen gibt es genügend dazu. Ansonsten ab mit euch ins Seminar.
Erstellt am 26.10.2008 um 16:51 Uhr von pimpelchef
erstens,
kann man nicht auf irgend welche verdachst Momente reagieren ,
man sollte schon beweise vorlegen können ,wenn man mit dem arbeitgeber spricht.
wir sind schon oft genug an der nase herum geführt worden.
bei uns sagen sie es so , beim Arbeitgeber so . ich glaube das kennt jeder der schon des öfteren Probleme für Kollegen lösen sollte .
Zweitens,
dem Arbeitgeber ist das scheiß egal wie lange der Arbeitnehmer arbeitet,wo lebt ihr den ??? in einer traum welt oder VW ???
wir leben in der realen welt wo die leute angst haben nein zu sagen und halten lieber die schnauze und machen die arbeit die von ihnen verlangt wird.
wir sind schon froh das sie sich bei uns gemeldet haben.
drittens ,
nein in diesen fall nicht , dort sollten laut auftrag keine anfallen .....
danke an pirat gute antworten von dir , super :)
Erstellt am 27.10.2008 um 09:13 Uhr von rolfo2
@ Pimpelchef
Ich nehme an dass für euch der BMT Fern gilt. Da steht drin dass Überstunden im Rahmen des ArbZG und der Fahrpersonalordnung zu leisten sind.
Deine Kollegen haben das Recht von allen Tachoscheiben bzw Ausdrucken aus dem DigiTacho Kopien zu erhalten. Der AG muss doch einen Nachweis führen. Also, lasst euch von den Kollegen die Unterlagen geben.
So könnte ihr doch leicht und ohne Streß die Lenkzeiten und die Arbeitszeiten überprüfen.