Hallo,

unserer Teamleitung wurde von der Chefärztin aufgetragen eine Dienstanweisung zu erstellen, in der es darum geht das jeder Therapeut vor der Behandlung sich vergerwissern soll welche Diagnose der Pat. hat.
Die Dienstanweisung besagt das der Therapeut sich verpflichten soll vor der Behandlung ins Diagnose-Heft zu gucken.
Diese Dienstanweisung soll von den Therapeuten gegengezeichnet werden.

Ich denke der BR hat hier doch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG

Einige MA sind der Aufassung das es reicht so eine Dienstanweisung zu erlassen aber sie möchten diese nicht unterschreiben.
MB- Recht BR ?? Muß solch eine Dienstanweisung gegengezeichnet werden??
Welche Konsequentzen drohen bei einer verweigerung der Unterschrift?