Wir haben in unserem Betrieb erst seit kurzem einen BR. Wir würden gerne ein Wörtchen bei den Beurteilungsgrundsätzen mitreden. Nun hab ich im Netz folgenden Text gefunden:

"Einführung von schriftlichen Beurteilungsgrundsätzen (§ 94 Abs. 2 BetrVG)
Will ein Betrieb schriftliche Beurteilungsgrundsätze einführen braucht er dazu die Zustimmung des Betriebsrates. Dieses Zustimmungsrecht betrifft die erstmalige Einführung oder die Änderung eines bereits bestehenden Beurteilungssystems.
Für Einführung eines Beurteilungssystem muss eine Einigung mit dem Betriebsrat erzielt werden. Der Betriebsrat besitzt jedoch kein Initiativrecht zur Einführung einer systematischen Beurteilung, kann also nur die Einführung verhindern, und zwar nur dann, wenn er hierfür sachgerechte Gründe hat."

Jetzt existiert bereits seit Jahren ein Beurteilungssystem welches mangels BR bei der Einführung nicht mitbestimmungspflichtig war. Können wir jetzt überhaupt noch was machen ohne Initiativrecht?