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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Allgemeines Rauchverbot

P
Poohbear
Jan 2018 bearbeitet

Wir werden bei uns im Betrieb ab 01. Januar 2011 ein allgemeines Rauchverbot während der bezahlten Arbeitszeit einführen! Das Problem ist nur, dass eine Abteilung Durchfahrbetrieb und darf weiterhin rauchen. Die andere Abteilung hat diesen Durchfahrbetrieb nicht und darf infolge dessen nicht rauchen- sprich: die GL will jetzt für diese Abteilung eine unbezahlte Pause einführen. Es besteht keine BV über dieses Problem. ?????

Danke im Voraus!

1.91201

Community-Antworten (1)

S
sueton

17.12.2010 um 02:53 Uhr

Moin Poohbear !

Ja wat denn nu ? Allgemeines Verbot heißt allgemein und betrifft demzufolge auch die 'Durchfahrabteilung' ! Auf jedenfall mitbestimmungspflichtig - also schnellstens die fehlende BV verhandeln ! Was heißt eigentlich 'unbezahlte Pause einführen'? Wie ist denn Eure Pausenregelung bisher ?

Grüsse,sueton

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