Mitbestimmung bei der Aufstellung von Elektrogeräten
Unsere SiFa kam auf das Gremium zu, und sagte, dass das BR-Gremium mitzubestimmen hat welche Elektrogeräte wo aufgestellt werden dürfen. Weiter sagte er, dass auch Mitarbeiter einen Antrag zur Benutzung der Elektrogeräte (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mirkowelle,...) unterschreiben müssen, wenn sie diese bereits benutzen. (-> betriebliche Übung?!?!?!?!?) Hintergrund des Ganzen ist, dass die Mitarbeiter informiert sind, dass wenn ein Brand entsteht, sie zur Rechenschaft gezogen werden. ... Gerät muss auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen, ist nach Benutzung auszuschalten,... Muss dies wirklich der BR im Rahmen von §87, VII BetrVG für jeden einzelnen Mitarbeiter mitentscheiden? Ist das nicht ein bisschen überzogen?
Community-Antworten (1)
21.03.2010 um 00:11 Uhr
@firefly, .....grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Arbeitsschutzgesetz- Arbeitsstättenverordnung, ein Begriff?
hier mal ein link zu, lese und verstehe......dann stelle Deine Frage erneut..... http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/beurteilung_der_arbeitsbeding.htm
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