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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Betriebsrat - einfordern von nachträglichen Unterlagen - Lebenslauf

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matsansia
Jan 2018 bearbeitet

Mai 2004 wurde ein Joint Venture aufgelöst und die entsprechende, neu deffinierte 100% Firma übernahm alle Mitarbeiter. Es gab neue verbesserte Verträge und alle wahren Zufrieden. Nun kommt aktuell die Personalabteilung mit folgender Anfrage: Anbei die Anfrage der Personalabteilung an uns als Betriebsrat-

da wir bei der Einstellung der Mitarbeiter keinen Einstellungsbogen bzw. Bewerbungsunterlagen angefordert haben, fehlen uns wichtige Informationen.

Wir bitten daher die betreffenden Mitarbeiter, uns einen Lebenslauf zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem sollten die nachfolgenden Punkte hervorgehen.

Name, Vorname, Geburtstag, Privatanschrift Schulbildung (Grundschule, weiterführende Schule, Abschluss) Ausbildung (Ausbildungsberuf, Zeitrahmen, Weiterbildung zum ...., Universitätsbesuch, Abschluss) Gearbeitet von wann bis wann bei wem als was (auch Aufschlüsselung innerhalb eines Unternehmens bei längerer Betriebszugehörigkeit) Fortbildung (nur die Fortbildungen, die heute noch verwendet werden können)

  • Uns als Betriebsrat gesteht man ein Mitbestimmungsrecht ein. Nun haben wir ein Problem. Was sollen wir unseren Kollegen empfehlen. Ist die nachträgliche Anfrage rechtens? -
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Community-Antworten (2)

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Fayence

14.04.2006 um 19:00 Uhr

Hallo matsansia, Deine Einleitung finde ich etwas irritierend.

"Es gab neue verbesserte Verträge und alle wahren Zufrieden.", warum sollte sich aufgrund dieser Anfrage irgendetwas an dieser Zufriedenheit ändern. Es handelt sich um Unterlagen, welche sich normalerweise in jeder Personalakte befinden. Somit hätte ich überhaupt kein Problem mit dem Nachreichen dieser Unterlagen!

Gruß Fayence

M
matsansia

16.04.2006 um 13:08 Uhr

Ich persönlich habe mit dem Übermitteln dieser Unterlagen keine Probleme. Aber diverse Kollegen. Warum auch immer. Frage lautet Was sollen wir unseren Kollegen empfehlen. Ist die nachträgliche Anfrage rechtens?

Danke

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