Mai 2004 wurde ein Joint Venture aufgelöst und die entsprechende, neu deffinierte 100% Firma übernahm alle Mitarbeiter. Es gab neue verbesserte Verträge und alle wahren Zufrieden. Nun kommt aktuell die Personalabteilung mit folgender Anfrage:
Anbei die Anfrage der Personalabteilung an uns als Betriebsrat-

da wir bei der Einstellung der Mitarbeiter keinen Einstellungsbogen bzw. Bewerbungsunterlagen angefordert haben, fehlen uns wichtige Informationen.

Wir bitten daher die betreffenden Mitarbeiter, uns einen Lebenslauf zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem sollten die nachfolgenden Punkte hervorgehen.

Name, Vorname, Geburtstag, Privatanschrift
Schulbildung (Grundschule, weiterführende Schule, Abschluss)
Ausbildung (Ausbildungsberuf, Zeitrahmen, Weiterbildung zum ...., Universitätsbesuch, Abschluss)
Gearbeitet von wann bis wann bei wem als was (auch Aufschlüsselung innerhalb eines Unternehmens bei längerer Betriebszugehörigkeit)
Fortbildung (nur die Fortbildungen, die heute noch verwendet werden können)
- Uns als Betriebsrat gesteht man ein Mitbestimmungsrecht ein. Nun haben wir ein Problem. Was sollen wir unseren Kollegen empfehlen. Ist die nachträgliche Anfrage rechtens? -