Guten Morgen Ihr Lieben. Meine Frage: In der Fa. X wird zum 1. mal ein BR gewählt. Die Arbeitzeit der MA ist in einer Betriebsordnung geregelt. Der BR möchte eine Gleitzeitvereinbarung, weil das den MA entgegenkommt. Der AG verweist darauf, dass Angelegenheiten die vor der Konstituierung des BR einseitig vom AG geregelt wurden, nicht nachträglich Mitbestimmungspflichtig sind. Rechtslage??? Ich danke schonmal für Eure Hilfe.