hallo,
ich habe hier mal eine prisante frage.aber ersteinmal der sachverhalt:
wir waren fünf brm.zwei davon sind seit längerer zeit krank.in dieser zeit haben haben drei br.ihr amt niedergelegt(in unterschiedlichen zeiträumen)die letzten zwei haben es nicht mal für nötig gehalten den zwei erkrankten br,s darüber zu informieren.erst eine woche später haben wir durch einen tipp eines kollegen davon erfahren.
sind wir jetzt verpflichtet sofort einen WV zu bestimmen?ist dies überhaubt möglich ,da wir ja noch krank sind?ist dies eine grobe pflichtverletzung noch keinen WV bestimmenn weil wir den grund der rücktritte nicht kennen?muß eigentlich neu gewählt werden wenn die AN zahl unter 50 liegt und somit nur drei br. gebraucht werden und somit ein herunderschrumpfen auf ein br möglich wäre.
wie steht es eigentlich mit der anhörung des br bei einer kündigung?

ich hoffe ihr könnt mir helfen ,vielen dank im voraus