Erstellt am 21.07.2007 um 16:20 Uhr von Immie
@Newbe
Sieh dir §23 BetrVG an
z.B.Verletzung der Schweigepflicht
-Diffamierung von BRM
-ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von den BRSitzungen
-Nichtbestllung des BRV und dessen Stellvertreter
-Unterlassen erfoderlicher BRSitzungen
-grobe Beschimpfung des AG
u.s.w.
Erstellt am 21.07.2007 um 17:40 Uhr von Lotte
Immi,
sag mal, eben stand bei Dir doch noch der richtige § 23?????
Haben wir einen Fehlerteufel im System?
Erstellt am 21.07.2007 um 18:03 Uhr von pirat
"Newbe",
Eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs 1
die Pflichtverletzung muß schuldhaft sein.
In der Regel setzt die grobe Pflichtverletzung bei dem Betriebsrat ein schuldhaftes Verhalten voraus. Das bedeutet, er muss vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben.
Erstellt am 21.07.2007 um 18:43 Uhr von Immie
Lotte,
HMM, Glaube schon.
Aber wie soll das gehen?
Erstellt am 21.07.2007 um 19:23 Uhr von Catweazle
§ 85 BetrVG - III. Beschwerdeverfahren
Nach dem Gesetzeswortlaut hat der BR Beschwerden von AN entgegenzunehmen. Geschieht dies nicht, so kann je nach den Einzelumständen des Falles eine grobe Amtspflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 gegeben sein (Richardi-Thüsing, Rn. 12; GL, Rn. 5; HSWG, Rn. 17).
Erstellt am 21.07.2007 um 21:07 Uhr von Lotte
Immi,
hast Du das jetzt verbessert?
Sag nicht: Nein, dann hab ich einen Knick in der Optik!
Erstellt am 21.07.2007 um 22:02 Uhr von Immie
Lotte,
Keine Sorge, mit deinen Augen ist alles in Ordnung:-)
Erstellt am 21.07.2007 um 23:26 Uhr von Urmel
@Newbe (oder solltest Du mein sehr geschätzter AG sein)
... es gibt auch Gründe, die es gestatten, eine BV auszusetzen...
Urmel
Erstellt am 22.07.2007 um 15:37 Uhr von Newbe
Nein ich bin kein AG...
Mein Ag drohte uns nur letzens, un dlabberte irgend ein wirres Zeug und dann kamen die beiden Worte "grobe Pflichtverletzung". Wir wissen aber nicht warum, weil er sich dazu dann nicht mehr geäußert hat.
Deshalb wollte ich das ebend wissen.
Von den oben genannten Sachen haben wir nix verbockt. Das einzigste ist, das wir (wie in einem anderen Treat geschrieben) im letzen Kalender 4-tel es nicht geschafft haben eine BV abzuhalten.
werden das aber natürlich ganz schnell nachholen!!!
@Urmel
was für Gründe können das denn sein??? Falls der AG seine Anschuldigung darauf bezieht.
Danke für eure Hilfe
Erstellt am 22.07.2007 um 15:38 Uhr von Newbe
Wollt noch eben was los werden,
sind wirklich nette Leute hier im Forum.
(soll aber kein einschleimen sein! Mein ich wirklich ernst)