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ist das eine grobe Pflichtverletzung?

B
blaubibi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben im BR einen Beschluss mit einer Enthaltung gefasst. Die Enthaltung kam vom BRV. Dieser hat dem betroffenen AL dies einen Tag nach der Sitzung mitgeteilt. Soweit okay. Der AL hat ein anderes BRM daraufhin angesprochen und ihm mitgeteilt, dass er die Info habe und auch genau wüsste, welches BRM die treibende Kraft für die Ablehnung war. Dies habe im der BRV mitgeteilt. Der AL nannte den Namen der "treibenden Kraft". Die Argumente dieses Kollegen waren tatsächlich für den Ausgang der Beschlussfassung mit ausschlaggebend, da er die Fachkenntnisse hat. Das andere BRM, dass vom AL angesprochen wurde steht zu seiner Aussage und würde diese in einer Sitzung wiederholen. Wie würdet Ihr reagieren?

2.51208

Community-Antworten (8)

R
Rollie

25.06.2006 um 11:53 Uhr

Entschuldige, aber so richtig habe ich das Problem nicht verstanden.

Der BR hat getagt und einen Beschluß gefaßt. Der BRV hatte sich der Stimme enthalten, hat die dem betroffenen AL auch mitgeteilt. Die Enthaltung hatte entscheidenden Einfluß auf den Beschluß (?).

Worauf willst Du hinaus ?

Fakt ist ja nun, das in der Sitzung ein demnach nicht einstimmiger Beschluß gefaßt wurde, was an sich ja nicht unüblich ist. Und nun ?

Wollte sich der AL beschweren, das das eine BRM gegen den Beschluß gestimmt hat ?

Natürlich ist das kein guter Umgangsstil, wenn der Betriebsrat, vor allem der Vors. damit hausieren geht, wie im Einzelnen im Gremium abgestimmt wurde, und dadurch einzelne BRM diskreditiert werden.

Aber das Problem an sich sehe ich nicht. Der BRV hat ja durch seine Enthaltung möglicherweise an der Ablehnung mitgewirkt.

Ich sehe eigentlich keine grobe Pflichverletzung, sondern einen schlechten Stil im Gremium. Man sollte nicht damit hausieren gehen, wie wer abgestimmt hat, maßgeblich ist der Beschluß im Ganzen und den hat das Gremium als Ganzes dann auch zu tragen. Zu lammentieren, hey, ich habe aber nicht abgeleht, um sich beim Betroffenen nicht in's schlechte Licht zu rücken, spricht grade für einen Vorsitzenden nicht für Stil.

Die Aussage in einer Sitzung zu wiederholen, bringt wohl wenig sinn, der Beschluß wurde ja gefaßt.

Ich würde in der Sitzung ganz klar zum Ausdruck bringen, das es nicht förderlich ist für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium, wenn einzelne BRM öffentlich versuchen, durch Nennung der einzelnen Abstimmergebnisse, ihren fehlenden Rückhalt hinter einen getroffenen Beschluß durch Verteidigung der eigenen Abstrimmung zu verteidigen.

F
Fayence

25.06.2006 um 12:20 Uhr

Rollie,

Im Forum taucht in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder mal die Frage nach "Darf ich Abstimmungsergebnisse der Beschlussfassung an meine KollegInnen weiter geben?" auf. Was dabei raus kommt, wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist u.a. dem Beitrag von blaubibi1 zu entnehmen.

Ich persönlich unterstelle diesen BR´s jedoch eher eine gewisse Profilierungssucht denn mangelndes Rückrat. Aber beides geht mir ganz gehörig gegen den Strich!

R
Rollie

25.06.2006 um 12:47 Uhr

Ich glaube, es dürfte wenig Gremien geben, in denen so ein Verhalten nicht schon einmal vorgekommen ist, gerade wenn ich mir hier im Forum anschaue, mit welchen Grabenkämpfen hier teilweise Gremien gegen einander arbeiten.

Mir geht es zugegeben auch mächtig gegen den Strich, wenn einzelne BRM einen Beschluß nicht mittragen und nach außen hin argumentieren, das sie gegen den getroffenen Beschluß waren.

Und mit Enthaltungen habe ich sowieso so meine Probleme, ein ich weiß nicht oder ist mir eigentlich ziemlich egal, welches letztendlich trotzdem zu einer fehlenden Zustimmung führt, ist ziemlich mager.

Ich finde, es hat schon was mit Rückrad zu tun, einen Beschluß trotz anderer Meinung nach außen mit zu tragen und sich nicht als Einzelmeinung distanzieren zu wollen.

Stell Dir die GL vor, die etwas beschließt und einzelne Entscheidungsträger naach außen dokumentieren, das sie gegen diese Entscheidung waren.

B
blaubibi1

25.06.2006 um 15:31 Uhr

@Rollie@Fayence

Im Grunde geht es sich darum, dass der BRV den AL namentlich informiert hat, wer "die treibende Kraft" zur Zustimmungsverweigerung war. Dafür würde ein anderes BRM zeugen. Frage ist nur, wie kann ich sicher stellen, dass der BRV so etwas nicht nochmal macht, ohne gleich den Ausschluss zu beantragen?!

P
ProfNase

25.06.2006 um 22:47 Uhr

@blaubibi1,

also die Erfahrungen habe ich nun auch schon einige Male gemacht. Ich beantrage bei solchen sachen eine geheime Abstimmung.

Gruß,

ProfNase

B
blaubibi1

25.06.2006 um 23:03 Uhr

@ProfNase ... kann das sein, dass wir in Zukunft immer geheime Abstimmung beantragen, weil eine Plaudertasche dabei ist? Mir wäre lieber die Plaudertasche würde sich über ihre Pflichtverletzung bewusst und für die Zukunft gestoppt... ansonsten... Ausschluss...?!

Liege ich da so falsch?

K
Kölner

25.06.2006 um 23:10 Uhr

Selbst bei einer geheimen Wahl gibt es Hellseher!

Das kann auch nicht der Weg eines frischgewählten Gremiums sein. Dem BRV/BRM würde ich ins Gewissen reden...

F
Fayence

25.06.2006 um 23:24 Uhr

@ blaubibi1

Dazu: Däubler, 10. Aufl., § 30 RN 14

.... Da sich für die BR-Mitglieder Solidaritätspflichten ergeben, ist es nicht zulässig, dass überstimmte BR-Mitglieder eine solche Tatsache und ihre Ansicht zu der anstehenden Frage dem AG mitteilen. Ferner haben die BR-Mitglieder darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit des BR nicht durch unangebrachte Indiskretion beeinträchtigt wird. Bei schwerwiegenden Verstössen kann gemäß §23 Abs. 1 ein Ausschluss aus dem BR oder eine Bestrafung nach §119 Abs. 1 Nr. 2 in Betracht kommen.

Diese Auslegung findest Du auch in anderen Kommentierungen zum BetrVG.

Ich würde das Thema in der nächsten Sitzung ansprechen und in aller Deutlichkeit auf z.B. diese Kommentierung und Eure Möglichkeiten im Wiederholungsfall verweisen. Und dann könnt Ihr nur hoffen, dass diese Worte Wirkung zeigen!

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