gem. BetrVG hat der BRV eine BR Sitzung mit Einladung ordnungsgemäß einzuleiten. Wenn Beschlüsse zu fassen sind, sind diese entsprechend mit Einladung anzuzeigen. In unserem Fall wurden vom AG Anträge nach §99 BetrVG an den BR herangetragen. Wir sind ein fünfer Gremium. Zur Sitzung hat er aber nur drei BR MItglieder (sich selbst + zwei BR) eingeladen und dann über die Anträge Beschluss gefasst. Selbstverständlich mit drei Ja Stimmen.

Frage: Ist es eine grobe Pflichtverletzung, wenn der BRV nicht ordnungsgemäß alle BR MItglieder einläd?