Erstellt am 15.10.2008 um 13:08 Uhr von Wiewo
hallo huhn,
logisch - klar abgelehnt!!
Erstellt am 15.10.2008 um 13:09 Uhr von quiltrr
Da die Enthaltungen als Nein-Stimmen zählen, kommt es auf die Beschlussfragestellung an.
Fall 1: Sind wir mit der geplanten Belobigung einverstanden?
Ergebnis: 7 Nein-Stimmen (nicht einverstanden)
Fall 2: Lehnen wir die geplante Belobigung ab?
Ergebnis: 7 Nein-Stimmen (ihr seid mit der geplanten Belobigung einverstanden)
Davon abgesehen hätte ich das Thema vertagt, bis weitere Details vorgestellt werden und das dem AG auch so mitgeteilt.
Erstellt am 15.10.2008 um 13:37 Uhr von paula
ich frage mich ja eher ob es den AG stört wenn der BR etwas gegen die Belobigung hat... oder soll es Geld geben?
Erstellt am 15.10.2008 um 14:00 Uhr von huhn
Nein die Form ist noch nicht klar, aber es könnte in Richtung 1 Tag Sonderurlaub gehen. So wurde auch schon diskutiert. Wie wird diese Frage oder dieses thema den in euren Firmen und gremien gehandhabt?
Gruß
Huhn
Erstellt am 15.10.2008 um 14:05 Uhr von Wiewo
hallo huhn,
also wenn der AG den MA freiwillig ob guter Leistung einen Tag Urlaub schenken will - wie kann da ein BR dagegen sein??? Versteh ich nicht - gönnt Ihr Euren Kolleginnen und Kollegen diesen Extratag Urlaub nicht? Wie wollt Ihr als von der Belegschaft gewählte BRs denn das begründen??
Oder steckt da noch irgend etwas Anderes dahinter?ß
Erstellt am 15.10.2008 um 14:14 Uhr von peanuts
"Es ist geplant Mitarbeiter die nie krank waren zu Belobigen. "
Soso, Ihr wollt wirklich diskriminieren?
"In welcher Form ist nocht nicht klar. "
Ich würde ja empfehlen, mich strikt an den § 4a EntgFG zu halten...
Erstellt am 15.10.2008 um 14:33 Uhr von Wiewo
hallo peanuts,
ui das habe ich irgendwie überlesen - ein Tag Sonderurlaub für Alle natürlich - dachte ich.
Wenn das natürlich anders ist, sieht die Sache auch anders aus. Da stimme ich Dir zu.
Erstellt am 15.10.2008 um 14:36 Uhr von khel
Hallo zusammen,
ich finde solch eine Belohnungsaktion problematisch, wenn damit materielle Vorteile verbunden sind. Wird sowas auf Dauer etabliert, schleppen sich über kurz oder lang die Leute halbtot in die Firma, nur um den Bonus/Sonderurlaub/was auch immer abzugreifen. Das kann es doch nicht sein!
Besser wäre es, die Firma steckt ihr Geld, das sie für solch ein Bonusprogramm ausgeben würde, in vorbeugende Maßnahmen: Betriebssport, Rückenschule, Subventionierung der Saft- und/oder Salatbar in der Kantine, ergonomische Büromöbel, ... Da gibt es vieles, wo sich auch der BR einbringen kann.
Und selbst wenn es nur bei einem feuchten Händedruck vor versammelter Mannschaft bleibt, würde ich das nicht gut finden. Nicht jede/r, der/die im Laufe des Jahres mal irgendwann krank geworden ist, kann was dafür (das dürften sogar die meisten sein). Ist er/sie deswegen ein/e schlechtere/r Mitarbeiter/in? Sollte man seine Mitarbeiter nicht lieber für die geleistete Arbeit loben und belohnen?
Im Übrigen ist der Beschluss natürlich abgelehnt (soviel zur ursprünglichen Frage).
Gruß
khel
Erstellt am 16.10.2008 um 13:51 Uhr von Inkognito Weissnicht
Nach §33 BetrVG kannste des sogar drehen und wenden wie du willst. Keine Partei hat einen Überhang. Egal wie du den Beschluss drehst und wendest du kommst nicht auf die Mehrheit der ANWESENDEN Stimmen (hier 5).
Erstellt am 16.10.2008 um 16:20 Uhr von Magenta
Eine Belobigung für keine Krankheitstage solltet ihr auf jeden Fall ablehen.
Zum einen ermuntert es AN trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen (wo sie ihre Kollegen anstecken könnten und sich selbst auf Dauer die Gesungheit ruinieren).
Es diskriminiert die AN die nicht über eine eiserne Konstitution und gute Abwehrkräfte verfügen.
Es verstößt unter Umständen gegen den Datenschutz, die Belobigung derer, die nie krank waren offenbart dass die nicht Belobigten krank gewesen sind.
Es könnte zur Verschlechterung des Betriebsklimas beitragen in dem eine Zweiklassen-Gesellschaft gegründet wird.
P.S.
@ Wiewo
der AG will ja eben nicht gute Leistungen belohnen, sondern dass die Leute krank zur Arbeit kommen.
Es gibt zwar tatsächlich Leute die selten krank werden, doch dass sind nicht viele. Für einen AN auf 100 oder 200 MA würde sich so eine Belobigung nicht lohnen. Nein, das Vorhaben zielt darauf ab, dass die AN trotz Krankheit zur Arbeit kommen.
Aber: Kranke AN bringen keine guten Leistungen.
Es ist irgbendwie die typische AG-Kurzsichtigkeit: sie wollen AN, die sich in Überstunden aufrauchen und krank zur Arbeit kommen.
Dabei leisten solche AN weniger als AN, die gesund, ausgerugt und mit Freude zur Arbeit gehen.
Erstellt am 16.10.2008 um 16:33 Uhr von Inkognito Weissnicht
Ausserdem könntest du wenn du ganz arg böse bist den
§ 612a Maßregelungsverbot
"Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt." (BGB-juris.de)
rausziehen. Das Recht auf die Inanspruchnahme der Krankenversicherung zum Beispiel.