W.A.F. LogoSeminare

Beschlußfassung - wann ist Antrag abgelehnt?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Es ist geplant Mitarbeiter die nie krank waren zu Belobigen. In welcher Form ist nocht nicht klar. Wir haben das im BR mit 9 Mitgliedern heiß diskutiert ob das grundsätzlich durchgeführt werden soll. Im Abstimmungsergebnis kam heraus 2 Ja 4 Nein und 3 Enthaltungen.

Also für mich heisst das ,das wir die geplante Belobigung als BR ablehnen. Oder?

Ich bedanke mich für eure Antworten

Gruß Huhn

5.022011

Community-Antworten (11)

W
Wiewo

15.10.2008 um 15:08 Uhr

hallo huhn,

logisch - klar abgelehnt!!

Q
quiltrr

15.10.2008 um 15:09 Uhr

Da die Enthaltungen als Nein-Stimmen zählen, kommt es auf die Beschlussfragestellung an.

Fall 1: Sind wir mit der geplanten Belobigung einverstanden? Ergebnis: 7 Nein-Stimmen (nicht einverstanden)

Fall 2: Lehnen wir die geplante Belobigung ab? Ergebnis: 7 Nein-Stimmen (ihr seid mit der geplanten Belobigung einverstanden)

Davon abgesehen hätte ich das Thema vertagt, bis weitere Details vorgestellt werden und das dem AG auch so mitgeteilt.

P
paula

15.10.2008 um 15:37 Uhr

ich frage mich ja eher ob es den AG stört wenn der BR etwas gegen die Belobigung hat... oder soll es Geld geben?

H
huhn

15.10.2008 um 16:00 Uhr

Nein die Form ist noch nicht klar, aber es könnte in Richtung 1 Tag Sonderurlaub gehen. So wurde auch schon diskutiert. Wie wird diese Frage oder dieses thema den in euren Firmen und gremien gehandhabt?

Gruß Huhn

W
Wiewo

15.10.2008 um 16:05 Uhr

hallo huhn,

also wenn der AG den MA freiwillig ob guter Leistung einen Tag Urlaub schenken will - wie kann da ein BR dagegen sein??? Versteh ich nicht - gönnt Ihr Euren Kolleginnen und Kollegen diesen Extratag Urlaub nicht? Wie wollt Ihr als von der Belegschaft gewählte BRs denn das begründen??

Oder steckt da noch irgend etwas Anderes dahinter?ß

P
Peanuts

15.10.2008 um 16:14 Uhr

"Es ist geplant Mitarbeiter die nie krank waren zu Belobigen. "

Soso, Ihr wollt wirklich diskriminieren?

"In welcher Form ist nocht nicht klar. "

Ich würde ja empfehlen, mich strikt an den § 4a EntgFG zu halten...

W
Wiewo

15.10.2008 um 16:33 Uhr

hallo peanuts,

ui das habe ich irgendwie überlesen - ein Tag Sonderurlaub für Alle natürlich - dachte ich.

Wenn das natürlich anders ist, sieht die Sache auch anders aus. Da stimme ich Dir zu.

K
khel

15.10.2008 um 16:36 Uhr

Hallo zusammen,

ich finde solch eine Belohnungsaktion problematisch, wenn damit materielle Vorteile verbunden sind. Wird sowas auf Dauer etabliert, schleppen sich über kurz oder lang die Leute halbtot in die Firma, nur um den Bonus/Sonderurlaub/was auch immer abzugreifen. Das kann es doch nicht sein!

Besser wäre es, die Firma steckt ihr Geld, das sie für solch ein Bonusprogramm ausgeben würde, in vorbeugende Maßnahmen: Betriebssport, Rückenschule, Subventionierung der Saft- und/oder Salatbar in der Kantine, ergonomische Büromöbel, ... Da gibt es vieles, wo sich auch der BR einbringen kann.

Und selbst wenn es nur bei einem feuchten Händedruck vor versammelter Mannschaft bleibt, würde ich das nicht gut finden. Nicht jede/r, der/die im Laufe des Jahres mal irgendwann krank geworden ist, kann was dafür (das dürften sogar die meisten sein). Ist er/sie deswegen ein/e schlechtere/r Mitarbeiter/in? Sollte man seine Mitarbeiter nicht lieber für die geleistete Arbeit loben und belohnen?

Im Übrigen ist der Beschluss natürlich abgelehnt (soviel zur ursprünglichen Frage).

Gruß khel

IW
Inkognito Weissnicht

16.10.2008 um 15:51 Uhr

Nach §33 BetrVG kannste des sogar drehen und wenden wie du willst. Keine Partei hat einen Überhang. Egal wie du den Beschluss drehst und wendest du kommst nicht auf die Mehrheit der ANWESENDEN Stimmen (hier 5).

M
Magenta

16.10.2008 um 18:20 Uhr

Eine Belobigung für keine Krankheitstage solltet ihr auf jeden Fall ablehen.

Zum einen ermuntert es AN trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen (wo sie ihre Kollegen anstecken könnten und sich selbst auf Dauer die Gesungheit ruinieren).

Es diskriminiert die AN die nicht über eine eiserne Konstitution und gute Abwehrkräfte verfügen.

Es verstößt unter Umständen gegen den Datenschutz, die Belobigung derer, die nie krank waren offenbart dass die nicht Belobigten krank gewesen sind.

Es könnte zur Verschlechterung des Betriebsklimas beitragen in dem eine Zweiklassen-Gesellschaft gegründet wird.

P.S. @ Wiewo

der AG will ja eben nicht gute Leistungen belohnen, sondern dass die Leute krank zur Arbeit kommen. Es gibt zwar tatsächlich Leute die selten krank werden, doch dass sind nicht viele. Für einen AN auf 100 oder 200 MA würde sich so eine Belobigung nicht lohnen. Nein, das Vorhaben zielt darauf ab, dass die AN trotz Krankheit zur Arbeit kommen. Aber: Kranke AN bringen keine guten Leistungen.

Es ist irgbendwie die typische AG-Kurzsichtigkeit: sie wollen AN, die sich in Überstunden aufrauchen und krank zur Arbeit kommen. Dabei leisten solche AN weniger als AN, die gesund, ausgerugt und mit Freude zur Arbeit gehen.

IW
Inkognito Weissnicht

16.10.2008 um 18:33 Uhr

Ausserdem könntest du wenn du ganz arg böse bist den § 612a Maßregelungsverbot "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt." (BGB-juris.de)

rausziehen. Das Recht auf die Inanspruchnahme der Krankenversicherung zum Beispiel.

Ihre Antwort