Abgelehnter Antrag auf Teilzeit im Blockmodell
Moin,
folgender Sachverhalt:
Mitarbeiterin, 58J., hat fristgerecht ATZ beantragt: Blockmodell 5 Jahre, Austritt mit Abschlägen mit 63J.
Nun folgte die Ablehnung mit der Begründung, man würde im Hause keine adäquate Nachfolgeregelung für ihre Stelle sehen. Es handelt sich um standardisierte Kundenservicetätigkeiten für die eine kaufmännische Ausbildung genügt, aus unserer Sicht also machbar, sofern die Teilzeit-Konstellation analog zu den Öffnungszeiten hinzubekommen ist.
Nun die Frage: Wie eng müssen die dringenden betrieblichen Belange gefasst sein, damit die Ablehnung des AG so zulässig ist? Wie würdet Ihr das in diesem Fall beurteilen?
Leider hat die Mitarbeiterin in dem Zusammenhang bereits geäußert, dass sie ohnehin nicht länger als 63 arbeiten wird und man dem ja zustimmen könne - und dem AG so eigentlich fast schon eine Eigenkündigung und somit den Wegfall von Personalkosten suggeriert.
Community-Antworten (7)
02.11.2023 um 12:56 Uhr
Gibt es eine BV zu diesem Blockmodell?
02.11.2023 um 13:00 Uhr
Leider gibt es hierzu keine BV. Es gibt einen TV, der aber nur die Möglichkeit einer Stundenreduzierung regelt.
Ein Großteil der MA hat ihr Blockmodell genehmigt bekommen, allerdings kenne ich die Quote nicht. Wäre eine Ungleichbehandlung oder betriebliche Übung vielleicht ein Ansatzpunkt?
02.11.2023 um 13:39 Uhr
Hmmm vielleicht könnte der AN auch übers Beschwerderecht gehen. Gibt es keinen rechtlichen Anspruch könnt ihr so mit der Einigungsstelle winken ;-)
Nun folgte die Ablehnung mit der Begründung, man würde im Hause keine adäquate Nachfolgeregelung für ihre Stelle sehen. Zitat Muschelschupser
Na Blockmodell bedeutet doch, dass die AN noch 2,5 Jahre im Haus ist ? dann wäre doch genügend Zeit hier einen Nachfolger einstellen und einarbeiten zu können. Es handelt sich ja nicht um einen Ingenieur für Raketentechnik .
02.11.2023 um 17:26 Uhr
Sehe ich auch so. Reduziert der AN die Arbeitszeit und geht mit 63 in Rente oder wird die Arbeitszeit nicht reduziert und er geht mit 63 in Rente. Bei beiden ist mit 63 Schuss. Also passt das Argument des AG nicht.
03.11.2023 um 09:53 Uhr
dem AG wird es einfach zu teuer sein.
Wenn es keinen Rechtsanspruch nach TV oder BV gibt, wird es schwierig werden
03.11.2023 um 12:53 Uhr
Wenn es keinen Rechtsanspruch nach TV oder BV gibt, wird es schwierig werden Zitat Ganther
Ja aber nicht wenn es nur einen AN betrifft und andere es genehmigt bekommen!
03.11.2023 um 12:53 Uhr
Wenn es keinen Rechtsanspruch nach TV oder BV gibt, wird es schwierig werden Zitat Ganther
Ja aber nicht wenn es nur einen AN betrifft und andere es genehmigt bekommen!
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