Freiwillige Schulungen (betriebliche Fortbildung) - ohne Zeitausgleich?
Bei uns sollen die Schalteröffnungszeiten verändert werden. Morgens später, abends später. Der freie Mittwochnachmittag (= Bank) soll einmal im Monat dafür verwendet werden, dass sich die Kollegen an diesem Tag FREIWILLIG auf neue Produkte schulen lassen. Da "freiwillig" gefordert, soll es dafür keinen Freizeitausgleich geben. Wir Betriebsräte sind ziemlich angefressen, können aber unter dem Begriff "Schulung" nur Hinweise auf Betriebsratsschulungen finden. Wer von euch weiß dazu mehr? Wie sollen wir uns verhalten. Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Alles andere nervt! Gruss vittoria
Community-Antworten (3)
07.10.2008 um 13:58 Uhr
schon mal in die § 96ff BetrVG geschaut?
07.10.2008 um 16:30 Uhr
Da steht leider nicht ob die angefallende Zeit der Schulung Bezahllt werden muß oder ob Freiwillig geschult weren kann
08.10.2008 um 03:02 Uhr
@werner08 Da kannst Du auch nichts finden weil es das nicht so nicht gibt. Wegen der laufenden Produktion finden Schulungen bei uns zwar auch außerhalb eigentlichen Arbeitszeit statt. Aber das ist Mehrarbeit und Mitbestimmungspflichtig.
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