Der freie Mittwochnachmittag (= Bank) soll einmal im Monat dafür verwendet werden, dass sich die Kollegen an diesem Tag FREIWILLIG auf neue Produkte schulen lassen. Da "freiwillig" gefordert, soll es dafür keinen Freizeitausgleich geben.
Wir Betriebsräte sind ziemlich angefressen, können aber unter dem Begriff "Schulung" nur Hinweise auf Betriebsratsschulungen finden. Wer von euch weiß dazu mehr? Wie sollen wir uns verhalten. Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Alles andere nervt!
Gruss vittoria
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten