Zeitausgleich für Fortbildung bei Teilzeitbeschäftigung?
wie sieht es aus,wenn eine Teilzeit Beschäftige zur Schulung muss und somit ihre 20Std in d. Woche dadurch schon weg hat. Muss sie Mehrstunden machen? Auch gegen ihren Willen? Wie sieht, da die Rechtslage aus?
Community-Antworten (1)
17.06.2005 um 20:02 Uhr
Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Wenn die Schulung einen dienstlichen Grund hat ist es Arbeitszeit. Soll darüberhinaus mehr gearbeitet werden muss das bezahlt werden oder ein Ausgleich in Freizeit erfolgen.
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