Arbeitszeit - betriebliche Schulungen am Samstag - ist das Freizeit oder Arbeitszeit?
In unserer Firma werden Schulungen teilweise in die Freizeit (Samstag) der Mitarbeiter gelegt. Der AG weist darauf hin, dass die Mitarbeiter auch einen persönlichen Nutzen davon haben. Es handelt sich einen Englisch-Kurs, da die Mitarbeiter aus Deutschland die neuen chinesischen Mitarbeiter in China in ihrer Arbeitsweise unterrichten sollen. Gibt es grundsätzliche Regelungen zu solchen Schulungen? Gilt der Samstag wirklich als Freizeit?
Community-Antworten (2)
19.07.2005 um 15:48 Uhr
Hallo Taube, nach §98 & 87 Abs1 2.&3. BetrVG hat da der BR Mitbestimmungsrecht. Das liegt m.E. nicht im Direktionsrecht des AG.
19.07.2005 um 16:12 Uhr
Schön dass der AG berufl. Weiterbildung anbietet! Allerdings wenn diese Schulungen im überwiegenden Interesse und auf Veranlassung des AG fallen, wie hier anscheinend der Fall, hat dies während der normalen Arbeitszeit stattzufinden und ist auch zu bezahlen!
Eine Teilnahme in der Freizeit für so ein Kurs ist freiwillig und jeder sollte selber entscheiden wo für Ihn der private
Nutzen liegt. Ob Sa Freizeit ist kann ich nicht beurteilen, dies steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder BV ?
Gruß Konrad
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