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Arbeitszeit - betriebliche Schulungen am Samstag - ist das Freizeit oder Arbeitszeit?

T
Taube
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma werden Schulungen teilweise in die Freizeit (Samstag) der Mitarbeiter gelegt. Der AG weist darauf hin, dass die Mitarbeiter auch einen persönlichen Nutzen davon haben. Es handelt sich einen Englisch-Kurs, da die Mitarbeiter aus Deutschland die neuen chinesischen Mitarbeiter in China in ihrer Arbeitsweise unterrichten sollen. Gibt es grundsätzliche Regelungen zu solchen Schulungen? Gilt der Samstag wirklich als Freizeit?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

19.07.2005 um 15:48 Uhr

Hallo Taube, nach §98 & 87 Abs1 2.&3. BetrVG hat da der BR Mitbestimmungsrecht. Das liegt m.E. nicht im Direktionsrecht des AG.

K
Konrad

19.07.2005 um 16:12 Uhr

Schön dass der AG berufl. Weiterbildung anbietet! Allerdings wenn diese Schulungen im überwiegenden Interesse und auf Veranlassung des AG fallen, wie hier anscheinend der Fall, hat dies während der normalen Arbeitszeit stattzufinden und ist auch zu bezahlen!
Eine Teilnahme in der Freizeit für so ein Kurs ist freiwillig und jeder sollte selber entscheiden wo für Ihn der private Nutzen liegt. Ob Sa Freizeit ist kann ich nicht beurteilen, dies steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder BV ?
Gruß Konrad

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