Hallo!

bei uns im Unternehmen sollen ca 16 MA zu einer "Telefonschulung" geschickt werden. Die Geschäftleitung stellte sich das so vor, dass die Schulung an einem Samstag stattfinden soll, die Kosten trägt der Arbeitgeber, es sollte aber komplett KEINEN Freizeitausgleich geben. Das Heißt der arbeitnehmer geht in seiner Freizeit zum Lehrgang, bekommt aber keine Stunden bezahlt/gutgeschrieben. Dieses hat der BR abgelehnt, da es eine Schulung NUR für betriebliche Zwecke ist.

Nun hat der AG die Info an die Mitarbeiter rausgegeben, dass die Schulung freiwillig ist, die Kosten trägt der AG und die Stunden werden zur Hälfte ausgeglichen, die restlichen 4 Stunden sind vom AN zu tragen.

Viele AN sind nun an den BR herangetreten, ob dieses ok sei. Sie sehen es nicht ein diesen Lehrgang in der Freizeit zu besichen und nur teilweise die Stunden erstattet zu bekommen. Weiter hat der AG den Satz "zur Sicherung des Arbeitsplatzes" genutzt, so dass die AN Nachteile sehen, wenn sie diese freiwillige Schulung nicht besuchen.

Hat der BR irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

MFG