Erstellt am 07.10.2008 um 10:01 Uhr von mainpower
Hallo,
für verhinderte BR-Mitgl. sind Ersatzmitgl. zu laden. Erfolgt dies nicht, ist der BR an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert.(BAG vom 28.8.84)
BetrVG § 33 (1) 1
Erstellt am 07.10.2008 um 10:23 Uhr von peanuts
Ich würde eher den Ersatzmitgliedern klar machen, dass sie ihre ordnungsgemäße Ladung einklagen können...
Die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung muss JEDEM BRM bekannt sein, insbesondere dem BRV, dem die Pflicht der ordnungsgemäßen Ladung obliegt.
Außerdem ist das in JEDER Kommentierung nachzulesen.
Erstellt am 07.10.2008 um 12:44 Uhr von uhu
wer (das BetrVG, u.a.) liest ist im Vorteil
Erstellt am 07.10.2008 um 21:30 Uhr von Der alte Heini
see-see
Nur zur Ergänzung.
Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert, wird kraft Gesetz das entsprechende Ersatzmitglied automatisch zum vertretenden Betriebsratsmitglied.
Es bedarf somit nicht erst einer Einladung zur Sitzung, einer Ernennung durch den BR oder den Vors., damit das Ersatzmitglied vertretenden für das ausgefallene Betriebsratsmitglied aktiv werden kann.
Erstellt am 07.10.2008 um 22:33 Uhr von rainer w
@ Der alte Heini
Erst einmal muß das Ersatzmitglied ja erfahren das ein ordendliches Mitglied verhindert ist.Wenn dies in einem Gremium nicht eindeutig geregelt ist,geht das nur über eine Einladung des BRV.
Erstellt am 07.10.2008 um 22:46 Uhr von DonJohnson
Oh welch verwegene These, dass ein EBRM eingeladen werden muß - wenn ich einen Hut hätte würde ich den ziehen
Erstellt am 08.10.2008 um 00:18 Uhr von rainer w
These verwegen? Stell dir mal vor ein rießiges werk eines Autoherstellers mit ein paar MA mehr als wie das wir es gewohnt sind, da soll ein Ersatzmitglied automatsch wissen das ein ordendliches BRM verhindert ist. Wenn dies nicht geregelt ist, dann obliegt es nun mal dem BRV das Ersatzmitglied einzuladen. Für mich stellt sich nur die Frage wie ein Ersatzmitglied seine Ladung einklagen will wenn er nicht weiß das er eine hätte bekommen müssen?
Erstellt am 08.10.2008 um 11:09 Uhr von peanuts
"Für mich stellt sich nur die Frage wie ein Ersatzmitglied seine Ladung einklagen will wenn er nicht weiß das er eine hätte bekommen müssen?"
Die Frage ist berechtigt, könnte allerdings von einem ordentlichen BRM beantwortet werden, welches den entsprechenden Kenntnisstand hat. Als BRV würde ich´s jedenfalls nicht darauf ankommen lassen... es könnte ihm Schlimmeres widerfahren.
Erstellt am 08.10.2008 um 12:07 Uhr von rainer w
@peanuts
Genau aus diesem Grund hatte ich geschrieben "wenn dies nicht geregelt ist".
Leider bleibt das viel zu oft an unseren BRV´s hängen.