Rechtsfolgen - wenn Ersatzmitglieder nicht eingeladen werden?
Hallo. Mein BR-Vorsitzender ist nach wie vor der Meinung, keine Ersatzmitglieder zu Sitzungen einladen zu müssen, wenn regelmäßige BRMs verhindert sind. Um meinen BR-Kollegen und dem Vorsitzenden klar zu machen, dass Ersatzmitgieder unbedingt zu Sitzungen hinzugezogen werden MÜSSEN, habe ich die These in den Raum gestellt, dass Beschlüssse, die während Sitzungen gefasst werden, ohne dass entsprechende Ersatzmiglieder eingeladen wurden, anfechtbar sind. Stimmt diese These? Gibt es diesbezügliche Urteile?
Community-Antworten (9)
07.10.2008 um 12:01 Uhr
Hallo, für verhinderte BR-Mitgl. sind Ersatzmitgl. zu laden. Erfolgt dies nicht, ist der BR an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert.(BAG vom 28.8.84) BetrVG § 33 (1) 1
07.10.2008 um 12:23 Uhr
Ich würde eher den Ersatzmitgliedern klar machen, dass sie ihre ordnungsgemäße Ladung einklagen können...
Die Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung muss JEDEM BRM bekannt sein, insbesondere dem BRV, dem die Pflicht der ordnungsgemäßen Ladung obliegt. Außerdem ist das in JEDER Kommentierung nachzulesen.
07.10.2008 um 14:44 Uhr
wer (das BetrVG, u.a.) liest ist im Vorteil
07.10.2008 um 23:30 Uhr
see-see Nur zur Ergänzung. Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert, wird kraft Gesetz das entsprechende Ersatzmitglied automatisch zum vertretenden Betriebsratsmitglied. Es bedarf somit nicht erst einer Einladung zur Sitzung, einer Ernennung durch den BR oder den Vors., damit das Ersatzmitglied vertretenden für das ausgefallene Betriebsratsmitglied aktiv werden kann.
08.10.2008 um 00:33 Uhr
@ Der alte Heini Erst einmal muß das Ersatzmitglied ja erfahren das ein ordendliches Mitglied verhindert ist.Wenn dies in einem Gremium nicht eindeutig geregelt ist,geht das nur über eine Einladung des BRV.
08.10.2008 um 00:46 Uhr
Oh welch verwegene These, dass ein EBRM eingeladen werden muß - wenn ich einen Hut hätte würde ich den ziehen
08.10.2008 um 02:18 Uhr
These verwegen? Stell dir mal vor ein rießiges werk eines Autoherstellers mit ein paar MA mehr als wie das wir es gewohnt sind, da soll ein Ersatzmitglied automatsch wissen das ein ordendliches BRM verhindert ist. Wenn dies nicht geregelt ist, dann obliegt es nun mal dem BRV das Ersatzmitglied einzuladen. Für mich stellt sich nur die Frage wie ein Ersatzmitglied seine Ladung einklagen will wenn er nicht weiß das er eine hätte bekommen müssen?
08.10.2008 um 13:09 Uhr
"Für mich stellt sich nur die Frage wie ein Ersatzmitglied seine Ladung einklagen will wenn er nicht weiß das er eine hätte bekommen müssen?"
Die Frage ist berechtigt, könnte allerdings von einem ordentlichen BRM beantwortet werden, welches den entsprechenden Kenntnisstand hat. Als BRV würde ich´s jedenfalls nicht darauf ankommen lassen... es könnte ihm Schlimmeres widerfahren.
08.10.2008 um 14:07 Uhr
@peanuts Genau aus diesem Grund hatte ich geschrieben "wenn dies nicht geregelt ist". Leider bleibt das viel zu oft an unseren BRV´s hängen.
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