Wie kurzfristig muß Ersatzmitglied eingeladen werden?
Hallo, folgende Situation: In der ordentlich geladenen Sitzung fehlt ein BR-Mitglied. Auf telefonische Nachfrage kommt die Info das es ihm nicht gut geht und er krank ist ( ist zur Zeit in Urlaub aber hatte vorher zugesagt das er an der Sitzung teilnimmt). Wir haben aufgrund der kurzfristigkeit kein Ersatzmitglied geladen. Wie ist da die rechtliche Lage? Habe leider bezüglich dieser Kurzfristigkeit keine klare Antwort bisher gefunden. Danke euch
Community-Antworten (2)
15.01.2008 um 11:31 Uhr
Hallo iphigenie,
im Fitting zu § 29 RN 39 steht: " Bei einer verspäteten oder unterbliebenen Mitteilung der Verhinderung muss die Ladung des Ersatzmitgliedes unter Umständen sehr kurzfristig erfolgen."
MfG Angi1
15.01.2008 um 12:33 Uhr
iphigenie Es kann notwendig sein, dass vom Arbeitsplatz weg eingeladen werden muss, wenn sich zum Beispiel ein BR Mitglied kurzfristig als zeitweilig verhindert meldet. BR Arbeit hat Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. O.G. hat nur bei Notfällen zurück zustehen. Notfälle sind NICHT hohes Arbeitsaufkommen, Urlaubszeit oder AU von Kollegen, sondern z.B. Feuer oder Hochwasser oder ähnliche schlimme Vorfälle.
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