Meine Fragen:
1. Bin ich in dieser Zeit als SBV für diesen Kollegen noch zuständig ?
2. Gehören Aufwände, die ich wegen des Kollegen habe (z.B. Hilfestellung bei Ämtern) noch zu meiner Arbeitszeit oder wäre das mein Privatvergnügen, da das Arbeitsverhältnis aktuell ruht ?
3. Ist die Person bei Wahlen (SBV, Betriebsrat, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) wahlberechtigt ?
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Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung