Ein schwerbehinderter Kollege ist seit 3 Jahren arbeitsunfähig und bekommt in dieser Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente, die noch für einige Monate befristet ist. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.

Meine Fragen:
1. Bin ich in dieser Zeit als SBV für diesen Kollegen noch zuständig ?
2. Gehören Aufwände, die ich wegen des Kollegen habe (z.B. Hilfestellung bei Ämtern) noch zu meiner Arbeitszeit oder wäre das mein Privatvergnügen, da das Arbeitsverhältnis aktuell ruht ?
3. Ist die Person bei Wahlen (SBV, Betriebsrat, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) wahlberechtigt ?