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Schwerbehindertenvertretung

U
unkas
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben zur Zeit im Betrieb 5 Schwerbehinderte, also sollte eine Wahl zur Schwerbehindertenvertretung durchgeführt werden. Allerdings ist 1 Person befristet schwerbehindert bis 01.11.07. Kann oder soll die Wahl trotzdem stattfinden und was passiert ab 01.11. danke für euren Rat

unkas

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

27.04.2007 um 18:15 Uhr

@unkas,
guckst du ;-))

Die Amtszeit erlischt nicht, wenn während der Amtszeit die Anzahl der schwerbehinderten Menschen oder der Gleichgestellten unter 5 absinkt. Allerdings wird dann am Ende der Amtszeit keine neue SchwbV gewählt.

zu finden hier, guckst du nochmal....

http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wahlvoraussetzungen

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