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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne Stellen an SBV Schwerbehinderte

B
BR-baer
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

müssen neue Stellen die erstmal Intern ausgeschrieben werden erstmal an die SBV bzw. an die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter weitergeleitet bzw. diese informiert werden?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

1.282011

Community-Antworten (11)

G
ganther

01.03.2022 um 22:26 Uhr

Wie zuerst? Vor allen anderen?

B
BR-baer

02.03.2022 um 01:37 Uhr

Hallo, ich meine das" Arbeitgeber müssen Besetzung freier Stellen mit Schwerbehinderten prüfen". § 164 Abs. 1 SGB IX Das verstehe ich doch so, dass man neue Stellen, auch intern prüft, ob diese mit Menschen mit Behinderung besetzt werden können. Wie sieht das in der Realität aus und wie macht ihr das in euren Betrieben?

M
Moreno

02.03.2022 um 09:29 Uhr

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht im Zusammenhang mit einer anstehenden Stellenbesetzung schon vor der Stellenausschreibung gemäß § 164 Abs. 1 Satz 6 und 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Sie ist nicht bereits bei der Formulierung der Stellenausschreibung zu beteiligen und hat aus § 164 Abs. 1 SGB IX kein Beteiligungsrecht hinsichtlich Art und Inhalt der Ausschreibung. Quelle: Komsem

B
BR-baer

02.03.2022 um 09:44 Uhr

Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html Wie soll man das den bitte als SBV bzw. als BR kontrollieren, wie macht ihr das in eunren Betrieben ?

B
BR-baer

02.03.2022 um 09:45 Uhr

Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html Wie soll man das den bitte als SBV bzw. als BR kontrollieren, wie macht ihr das in eunren Betrieben ?

R
rtjum

02.03.2022 um 13:35 Uhr

der § beginnt mit "Die Arbeitgeber sind..."

Der AG muss das vorher prüfen nicht die SBV.

B
BR-baer

02.03.2022 um 20:00 Uhr

Hallo, "Der AG muss das vorher prüfen nicht die SBV. " Deshalb ist das dann alles in Ordnung und keiner muss was machen weil der AG vorher prüft......

Die Aufgabe vom BR /SBV ist doch, dass die Gesetzte usw. beachtet werden und deshalb kann doch der SBV oder der BR das Prüfen ob der AG das auch macht. Also klassische BR Arbeit!

Gibt es einen BR/SBV der das auch prüft ??

H
Hangman

03.03.2022 um 08:11 Uhr

Hallo BR- baer, ganz einfach. Wir gehen alle Bewerbungen für die entsprechende Stelle durch (muss der AG zur Durchsicht bereitstellen §99 Abs.1). Wenn dort nichts von Schwerbehinderung steht, will der/ die Bewerber/in eben nicht, dass die Behinderung im Unternehmen bekannt wird. Eine Verpflichtung zur Angabe besteht nicht. Übrigens, der SBV hat damit nichts zu tun. Das ist Sache des Betriebsrates.

B
BR-baer

03.03.2022 um 20:44 Uhr

Stellen die extren Ausgeschrieben werden sind bei uns so geregelt, dass diese erstmal Intern ausgeschrieben werden. Sinnvoll ist es das die SBV hier versucht die eigenen Mitarbeiter mit Behinderung zu vermitteln.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.

Ich wetter, dass prüft kaum ein BR nach oder die AG das machen ?

C
celestro

04.03.2022 um 01:10 Uhr

hatte es bei uns mal angesprochen, aber der BRV war der Meinung, er wolle sich nicht bei der Agentur für Arbeit erkundigen. Auch die anderen BRM hat es nicht gekratzt.

B
BR-baer

04.03.2022 um 11:43 Uhr

Der BR muss sich auch nicht beim der Agentur für Arbeit melden, es reicht wenn man den AG auffordert das man die Nötigen Informationen dazu erhält. Das der AG diesen Schritt gemacht hat. Das macht aber fast kein AG.

Wenn man mit dem AG nicht mehr zu rande kommt oder dieser den BR nicht ernst nimmt, kann man das gerne als Verweigerungsgrund nehmen.

Es zeigt aber auch wie wenige BR / SBV das kennen und dadurch kommen ich auf meine erste Frage wieder zurück. Wie man Schwerbehinderte bei interenen Stellenausschreibung in das Verfahren bekommt.

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