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Schwerbehindertenvertretung

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mobydick
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf: Muß der Schwerbehindertenvertreter grundsätzlich zur Betriebsratssitzung eingeladen werden? Es gab verschiedene Meinungen zum BetrVG. ( § 29 Abs.2, § 32 ). Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Community-Antworten (7)

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monalisa

03.11.2010 um 20:34 Uhr

@mobydick, falscher §............ nimm den 32iger, der sagt dir/euch was Sache ist! :-)

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Lotte

03.11.2010 um 20:43 Uhr

mobydick, SGB IX § 95 Abs. 4 gibt der SBV das Recht, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse (soweit vorhanden) teil zu nehmen. Daher ist sie auch zu all dem einzuladen.

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sbvsgbix

03.11.2010 um 20:46 Uhr

@mobydick,

Ja sie muss und darf auch zu allen Themen reden. Da ist auch der § 32 BetrVG wie auch § 95 4 SGB IX vollkommen klar und unmisserständlich. Übrigens auch zu allen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des BR, wie auch Monatsgesprächen grm. § 74 BetrVG

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wahlvst

03.11.2010 um 20:55 Uhr

Sie darf sogar ggf. Beschlüsse des BR für die Dauer von 7 Tagen aussetzen, dann muss der BR eine neune Sitzung machen und diese Beschlüsse erneut fassen. SGB IX § 95 (4)

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Lotte

03.11.2010 um 22:06 Uhr

wahlvst, musste gerade echt lachen, weil es sich liest wie ein: Ätschebätsche!...;-)))) Aber hast auf jeden Fall Recht.

W
wahlvst

03.11.2010 um 22:26 Uhr

Lotte

ja, es kann einen halt aufregen, wenn es immer noch BR gibt welche den § 32 BetrVG bzw. § 95 (4) SGB IX nicht kennen, obwohl sie es ja lt. § 80 (1) BetrVG und § 99 SGB IX sollten

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mobydick

04.11.2010 um 14:37 Uhr

Kann halt nicht jeder alles gleich wissen. Deshalb fand ich das Forum eigentlich toll. Weil ich Gesetzestexte eben nicht gleich auf Anhieb finde und verstehe. Habe nicht Jura studiert. Aber trotzdem Danke. Werde auch weiterhin das Forum nutzen.

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