Schwerbehindertenvertretung
Hallo!In unserer letzten Sitzung kam die Frage auf: Muß der Schwerbehindertenvertreter grundsätzlich zur Betriebsratssitzung eingeladen werden? Es gab verschiedene Meinungen zum BetrVG. ( § 29 Abs.2, § 32 ). Kann mir da jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (7)
03.11.2010 um 20:34 Uhr
@mobydick, falscher §............ nimm den 32iger, der sagt dir/euch was Sache ist! :-)
03.11.2010 um 20:43 Uhr
mobydick, SGB IX § 95 Abs. 4 gibt der SBV das Recht, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse (soweit vorhanden) teil zu nehmen. Daher ist sie auch zu all dem einzuladen.
03.11.2010 um 20:46 Uhr
@mobydick,
Ja sie muss und darf auch zu allen Themen reden. Da ist auch der § 32 BetrVG wie auch § 95 4 SGB IX vollkommen klar und unmisserständlich. Übrigens auch zu allen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des BR, wie auch Monatsgesprächen grm. § 74 BetrVG
03.11.2010 um 20:55 Uhr
Sie darf sogar ggf. Beschlüsse des BR für die Dauer von 7 Tagen aussetzen, dann muss der BR eine neune Sitzung machen und diese Beschlüsse erneut fassen. SGB IX § 95 (4)
03.11.2010 um 22:06 Uhr
wahlvst, musste gerade echt lachen, weil es sich liest wie ein: Ätschebätsche!...;-)))) Aber hast auf jeden Fall Recht.
03.11.2010 um 22:26 Uhr
Lotte
ja, es kann einen halt aufregen, wenn es immer noch BR gibt welche den § 32 BetrVG bzw. § 95 (4) SGB IX nicht kennen, obwohl sie es ja lt. § 80 (1) BetrVG und § 99 SGB IX sollten
04.11.2010 um 14:37 Uhr
Kann halt nicht jeder alles gleich wissen. Deshalb fand ich das Forum eigentlich toll. Weil ich Gesetzestexte eben nicht gleich auf Anhieb finde und verstehe. Habe nicht Jura studiert. Aber trotzdem Danke. Werde auch weiterhin das Forum nutzen.
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