Erstellt am 03.11.2010 um 19:34 Uhr von MonaLisa
@mobydick,
falscher §............ nimm den 32iger, der sagt dir/euch was Sache ist! :-)
Erstellt am 03.11.2010 um 19:43 Uhr von Lotte
mobydick,
SGB IX § 95 Abs. 4 gibt der SBV das Recht, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse (soweit vorhanden) teil zu nehmen. Daher ist sie auch zu all dem einzuladen.
Erstellt am 03.11.2010 um 19:46 Uhr von sbvsgbix
@mobydick,
Ja sie muss und darf auch zu allen Themen reden. Da ist auch der § 32 BetrVG wie auch § 95 4 SGB IX vollkommen klar und unmisserständlich. Übrigens auch zu allen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des BR, wie auch Monatsgesprächen grm. § 74 BetrVG
Erstellt am 03.11.2010 um 19:55 Uhr von wahlvst
Sie darf sogar ggf. Beschlüsse des BR für die Dauer von 7 Tagen aussetzen, dann muss der BR eine neune Sitzung machen und diese Beschlüsse erneut fassen. SGB IX § 95 (4)
Erstellt am 03.11.2010 um 21:06 Uhr von Lotte
wahlvst,
musste gerade echt lachen, weil es sich liest wie ein: Ätschebätsche!...;-))))
Aber hast auf jeden Fall Recht.
Erstellt am 03.11.2010 um 21:26 Uhr von wahlvst
Lotte
ja, es kann einen halt aufregen, wenn es immer noch BR gibt welche den § 32 BetrVG bzw. § 95 (4) SGB IX nicht kennen, obwohl sie es ja lt. § 80 (1) BetrVG und § 99 SGB IX sollten
Erstellt am 04.11.2010 um 13:37 Uhr von mobydick
Kann halt nicht jeder alles gleich wissen. Deshalb fand ich das Forum eigentlich toll. Weil ich Gesetzestexte eben nicht gleich auf Anhieb finde und verstehe. Habe nicht Jura studiert.
Aber trotzdem Danke. Werde auch weiterhin das Forum nutzen.