W.A.F. LogoSeminare

Überstunden

BT
Betriebsrat Tom
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forumteilnehmer!

Folgende Frage betreffend Arbeitszeit:

Wir - der BR - haben uns die Zeiterfassungen der letzten 6 Monate im Betrieb angesehen und dabei haben wir festgestellt dass einige KollegInnen sehr wahrscheinlich die gesetzlich erlaubten 320 Stunden (p.A.) überschreiten werden. Dieses Thema haben wir an die GF getragen wobei die GF in die Richtung argumentiert dass die MA ja ohnehin auch Zeitausgleich nehmen und der verbrauchte Zeitausgleich die geleisteten Überstunden reduzieren.

Unserer Ansicht nach sind die im Gesetz erlaubten 320 Stunden jährlich die Obergrenze ohne Berücksichtigung von Zeitausgleich da ja trotzdem Überstunden gemacht werden mussten.

Kurzes Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter arbeitet an drei Tagen um 1 Überstunden länger und hat somit 3 Überstunden geleistet. Geht er jetzt 2 Stunden in Zeitausgleich reduziert sich zwar das Zeitguthaben, die Anzahl von 3 geleisteten Überstunden bleibt jedoch gleich.

Für uns wäre dies der logische Ansatz zu dieser Frage da ich ja ansonsten die MA das ganze Jahr "eindecken" mit Arbeit könnte und die letzten zwei Monate schick ich die Leute einfach nach Hause.

Sind wir richtig mit dieser Meinung und falls JA wären wir auch Dankbar über einen "Link" wo wir diese Frage mit unserer Meinung nachlesen könnten damit wir der GF entsprechend was unter die Nase halten können.

Vielen Dank für die Antworten und allen einen schönen Tag!

4.48307

Community-Antworten (7)

P
pit47

23.09.2008 um 10:30 Uhr

Hallo Betriebsrat Tom, sind diese KollegInnen geringfügig Beschäftigte und nach welchem Gesetz dürfen sie nur 320 Stunden im Jahr arbeiten?

BT
Betriebsrat Tom

23.09.2008 um 10:40 Uhr

Hallo PIT47,

nein - die KollegInnen sind nicht geringfügig Beschäftigte. Und die 320 Stunden jährlich sind im AZG (§7) geregelt (5 Üst in der einzelnen Woche und zusätzlich max. 60 Stunden)

P
pit47

23.09.2008 um 12:10 Uhr

Hallo Betriebsrat Tom, wenn ich richtig überlegt habe arbeiten die KollegInnen 9 Std am Tag und der BR hat in einer BV vereinbart, dass die KollegInnen pro Tag 1 Std. länger arbeiten können sowie ohne Ausgleich an 60 Tagen die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängern können. Wenn der § 7 des ArbZG damit gemeint ist, so ist nach der Änderung vom 11.03.2007 des ArbZG Abs. 1 Nr.1 c gestrichen worden: "ohne Ausgleich die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden werktäglich an höchstens 60 Tagen im Jahr zu verlängern" Welcher Ausgleichszeitraum ist denn vereinbart worden? Die Beispielrechnung mit den 3 "Überstunden" stimmt wohl nicht, denn wenn von 3 Stunden 2 Stunden abgefeiert werden, bleiben 1 Stunde im Plus über.

BT
Betriebsrat Tom

23.09.2008 um 12:15 Uhr

Hallo PIT47,

die Rechnung stimmt schon so - wenn ich von 3 Stunden die 2 abziehe bin ich noch immer 1 Stunde im Plus. Es ändert aber nichts daran dass ich trotzdem 3 Überstunden habe die für die jährlich erlaubten 320 anzurechnen sind.

So war meine Frage gemeint, ist das so korrekt??

P
pit47

23.09.2008 um 12:22 Uhr

Hallo Betriebsrat Tom, wenn am Ende des Ausgleichzeitraumes die 320 Plus-Stunden noch auf dem Konto stehen, dann hat der AG ein Problem mit dem ArbZG.

T
torstenxxx

23.09.2008 um 14:30 Uhr

HAllo, das Arbeitszeitgesetz regelt die Überstunden nicht. Sondern lediglich die max. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausenzeit. Wieviel überstunden dann täglich , wöchentlich oder Jährlich anlaufen liegt doch an der Arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Also fehlen zur richtigen Beantwortung jede Menge Infos von Dir. Sorry, wenn ich nicht helfen konnte

P
Poseidon

23.09.2008 um 16:12 Uhr

Hallo Tom,

mal was anderes, wie wäre es denn wenn wirklich so viel Überstunden bei vielen MA´s, wenn ihr als BR die Überstunden nicht genehmigt und statt dessen Neueinstellungen fordert? Scheint mir bei Euch etwas heftig zu sein was die Überstunden angeht und ist mit Sicherheit auch nicht der Gesundheit der MA´s dienlich.

MfG Poseidon

Ihre Antwort