Liebe Forumteilnehmer!

Folgende Frage betreffend Arbeitszeit:

Wir - der BR - haben uns die Zeiterfassungen der letzten 6 Monate im Betrieb angesehen und dabei haben wir festgestellt dass einige KollegInnen sehr wahrscheinlich die gesetzlich erlaubten 320 Stunden (p.A.) überschreiten werden. Dieses Thema haben wir an die GF getragen wobei die GF in die Richtung argumentiert dass die MA ja ohnehin auch Zeitausgleich nehmen und der verbrauchte Zeitausgleich die geleisteten Überstunden reduzieren.

Unserer Ansicht nach sind die im Gesetz erlaubten 320 Stunden jährlich die Obergrenze ohne Berücksichtigung von Zeitausgleich da ja trotzdem Überstunden gemacht werden mussten.

Kurzes Rechenbeispiel:

Ein Mitarbeiter arbeitet an drei Tagen um 1 Überstunden länger und hat somit 3 Überstunden geleistet. Geht er jetzt 2 Stunden in Zeitausgleich reduziert sich zwar das Zeitguthaben, die Anzahl von 3 geleisteten Überstunden bleibt jedoch gleich.

Für uns wäre dies der logische Ansatz zu dieser Frage da ich ja ansonsten die MA das ganze Jahr "eindecken" mit Arbeit könnte und die letzten zwei Monate schick ich die Leute einfach nach Hause.

Sind wir richtig mit dieser Meinung und falls JA wären wir auch Dankbar über einen "Link" wo wir diese Frage mit unserer Meinung nachlesen könnten damit wir der GF entsprechend was unter die Nase halten können.

Vielen Dank für die Antworten und allen einen schönen Tag!