Erstellt am 22.09.2008 um 20:51 Uhr von Alexa
Hallo Dagobar,
auf Deine Frage kann ich nur antworten: Wenn ihr eine gute BV abschließt kann das nicht passieren!
Wichtig erscheint mir eine Deckelung bei einem gewissen Volumen und / oder einer gewissen Zeit. Da sollte dann entweder zwingend der Zeitausgleich durchgeführt werden oder die Stunden (ggf. mit Zuschlag?) ausbezahlt werden.
Wichtig ist noch eine Regelung, wie mit den Stunden im Fall von Krankheit oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgegangen wird.
Erstellt am 23.09.2008 um 07:27 Uhr von pit47
Hallo Dagobar,
ich hätte Bedenken bei so einer BV, wie ist es denn für Vollzeit-MA geregelt.
Achtet auf den §§ 4 und 5 TzBfG wegen Diskriminierungs- und dem Benachteiligungsverbot.
Erstellt am 23.09.2008 um 11:27 Uhr von andi66
@dagobar
wie sollen euer Arbeitszeitkonto denn abgesichert werden z.b. im Insolvenzfall?
Bruttolohnsumme unbedingt auf Sicherungskonto hinterlegen lassen.
Können die MA über den zeitpunkt der Block-Freizeit mitbestimmen?
Wie lange vorher werden (nicht-)Einsätze angekündigt?
Im schlimmsten Fall kann das Ganze zur (unbezahlten) Rufbereitschaft ausarten.
Bei solchen BVs müssen viele Details bezüglich des Regelungsinhaltes ausgearbeitet werden.
Gruß Andi
Erstellt am 24.09.2008 um 20:14 Uhr von Dagobar
Der Insolvenzfall ist gar nicht geklärt und die MA können auch nicht über den Zeitpunkt der Blockfreizeit bestimmen.
Die Blockzeitfreizeit wird gewährt, wenn mal eine befristete Aushilfe Zeit hat und einspringen kann.
In das Depotstundenkonto gehen nur Überstunden der MA ein, die nicht mehr ausbezahlt werden.
Dafür kommt, wenn der Fall des Freizeitausgleichs erfolgt eine kostengünstige Aushilfe.
Im Depot gibt es nie Minusstunden sondern nur Plusstunden.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnissen soll das Depot im vollen Umfang ausgezahlt werden.
Wie bei Krankheit verfahren wird ist unklar