BV über Mehrarbeit
Hallo Ich arbeite in einer Firma die keinen Tarifvertrag hat. Nun möchte unser BR eine BV mit der Geschäftsleitung schließen. In dieser BV soll geregelt werden, das Mehrarbeitsstunden nur noch nach Genehmigung durch den BR ausbezahlt werden dürfen. Wir haben bei uns im Unternehmen MA die bisher ihre Mehrarbeit für ihre betriebliche Altersversorgung genutzt haben. Dieses währe dann so gut wie ausgeschlossen oder von der Gnade des Br's abhängig. Nun die Frage: Ist eine BV mit solch einem Passus rechtens?
Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen.
Community-Antworten (3)
06.11.2006 um 12:25 Uhr
Der BR wäre in meinen Augen schön dumm eine solche BV zu unterschreiben. Die Frage die sich mir stellt ist die, der BR hat die Mehrarbeit vorher zu genehmigen, damit ist doch alles gesagt oder? Wenn der BR die Mehrarbeit vorher genhmigt ist die Sache doch erledigt. Grundsätzlich hat nämlich der Freizeitausgleich Vorrang!
06.11.2006 um 13:29 Uhr
Hallo Das der BR die Mehrarbeitsstunden vorher genehmigt ist klar. Hier geht es aber darum, dass die MA bevormundet werden sollen und das eine Auszahlung der Mehrarbeitsstunden nochmals genehzmigt werden muß (vom BR) und der BR diese Auszahlungen restriktiv verhindern will.
06.11.2006 um 15:20 Uhr
Da liegt irgendwas im Argen!
Wenn in der BV stehen würde, wie bei uns sinngemäß im Tarifvertrag, ... ist die Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen. Ist dies in einer Frist von ... Wochen (Monaten...) nicht möglich, sind die geleisteten Stunden mit den entsprechenden Zuschlägen zu vergüten.
Alles andere würde auch gegen Gleichbehandlung verstoßen.
Verwandte Themen
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Mehrarbeit/Überarbeit von schwerbehinderten TZ-Beschäftigten?
ÄlterHabe eine Frage zur Mehrarbeit/Überarbeit von teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten. ich habe hier drei Kommentare liegen, die den § 124 SGB IX so auslegen, dass trotz der "BAG-Definition" von Mehr
Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?
Älterhallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nä