W.A.F. LogoSeminare

BV über Mehrarbeit

F
Fujitsu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ich arbeite in einer Firma die keinen Tarifvertrag hat. Nun möchte unser BR eine BV mit der Geschäftsleitung schließen. In dieser BV soll geregelt werden, das Mehrarbeitsstunden nur noch nach Genehmigung durch den BR ausbezahlt werden dürfen. Wir haben bei uns im Unternehmen MA die bisher ihre Mehrarbeit für ihre betriebliche Altersversorgung genutzt haben. Dieses währe dann so gut wie ausgeschlossen oder von der Gnade des Br's abhängig. Nun die Frage: Ist eine BV mit solch einem Passus rechtens?

Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen.

5.13003

Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

06.11.2006 um 12:25 Uhr

Der BR wäre in meinen Augen schön dumm eine solche BV zu unterschreiben. Die Frage die sich mir stellt ist die, der BR hat die Mehrarbeit vorher zu genehmigen, damit ist doch alles gesagt oder? Wenn der BR die Mehrarbeit vorher genhmigt ist die Sache doch erledigt. Grundsätzlich hat nämlich der Freizeitausgleich Vorrang!

F
Fujitsu

06.11.2006 um 13:29 Uhr

Hallo Das der BR die Mehrarbeitsstunden vorher genehmigt ist klar. Hier geht es aber darum, dass die MA bevormundet werden sollen und das eine Auszahlung der Mehrarbeitsstunden nochmals genehzmigt werden muß (vom BR) und der BR diese Auszahlungen restriktiv verhindern will.

FB
Frank B.

06.11.2006 um 15:20 Uhr

Da liegt irgendwas im Argen!

Wenn in der BV stehen würde, wie bei uns sinngemäß im Tarifvertrag, ... ist die Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen. Ist dies in einer Frist von ... Wochen (Monaten...) nicht möglich, sind die geleisteten Stunden mit den entsprechenden Zuschlägen zu vergüten.

Alles andere würde auch gegen Gleichbehandlung verstoßen.

Ihre Antwort