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Gesamtprokura _ BV

B
BR2226
Dez 2023 bearbeitet

Hallo

lt. Handelsregister hat Person X "Gesamtprokura mit einem Geschäftsführer"

Spielt das nur im Außenverhältnis eine Rolle und darf diese Person eine BV unterschreiben, sofern Geschäftsführer das erlaubt ?

Mit der Frage "darf er das" ist gemeint, ob diese Unterschrift rechtlich Bestand hat, falls sowas vor das Arbeitsgericht geht und auf Formalien geachtet wird

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Community-Antworten (1)

J
jutti1965

04.12.2023 um 07:51 Uhr

Eine Gesamtprokura bedeutet, dass zwei oder mehr Personen die Vertretungsmacht bekommen. Sie können Entscheidungen nur gemeinschaftlich treffen – somit wird vermieden, dass eine Einzelperson ihre Vollmacht missbraucht. Ergo darf er nicht alleine eine BV Unterschreiben.

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