Hallo. Eine Kollegin erkrankte vor ca. 7 Jahren an Krebs. Aus dieser Erkrankung resultierte eine Schwerbehinderung von 80%. Während der Eingliederungsphase vor ca. 3 jahren erhielt sie eine Änderungskündigung, mithilfe deren sie versetzt wurde und ihr bisheriges Gehalt um 1/3 Gekürzt wurde (Gehaltsgruppe Lageristin; früher qualifizierte Sachbearbeiterin / Übersetzerin). Der Betriebsrat wurde zu der Änderungskündigung nicht angehört. Die MAin hat, nach ihrer Krankheit immer noch psychisch belastet und froh, überhaupt wieder arbeiten zu können, den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich war damals noch nicht im BR, habe aber den BRV gefragt, der selbst überrascht war und bestätigte, dass der BR nicht angehört wurde. Ist die Änderungskündigung nichtig, weil der BR nicht angehört wurde? Oder verjährt das irgendwann? Könnte die MAin die Kündigung immer noch anfechten? oder was kann der BR tun? (Schreck lass nach - was funktioniert in dieser Firma eigentlich richtig???)