@see-see
Du möchtest gerne, dass wir hier das reinschreiben, was Du hören möchtest, doch wie schon von Kölner und Kleine Hexe richtig beantwortet ist alles Unterschrieben und viel zu spät.
1. Änderungskündigung.
Der AG kündigt den alten und legt einen neuen Arbeitsvertrag. Richtig ist, dass vor jeder Kündigung, also auch bei einer Anderungskündigung der BR angehört werden muss, sonst ist die Kündigung unwirksam (§102 BetrVG). Der AN hat hier folgende drei Möglichkeiten:
a- er unterschreibt den neuen Arbeitsvertrag
b- er unterschreibt den neuen Arbeitsvertrag unter Vorbehalt
c- er unterschreibt keinen neuen Vertrag
Bei a gilt der neue Arbeitsvertrag, und der AN kann nichts machen, der neue Vertrag ersetzt den alten.
Bei b arbeitet der AN zunächst zu den neuen vertraglichen Bedingungen weiter. Der AN muss aber innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung rechtliche Schritte einleiten. Es kommt dann zu einem Rechtsstreit ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Wenn der AG gewinnen sollte, dann gilt der neue Vertrag, gewinnt der AN, dann gilt der alte weiter.
Bei c hat der AN, wie im Fall b, drei Wochen Zeit gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen. Mit dem Unterschied, das wenn der AG gewinnen würde, die Kündigung gilt und der AN keinen neuen Vertrag hat.
2. Fehlende Anhörung beim BR.
Wenn es zu Fall b und c kommt, dann müsste ein guter Rechtsanwalt den AN fragen, ob der BR angehört wurde. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde er den Rechtsstreit auf Grund dessen gewinnen und die Änderungskündigung wäre ungültig.
Fazit: Nach unserem Gerechtigkeitssinn ist es natürlich ein Unding, was Eurer Kollegin passiert ist. Der AG hat die Situation scharmlos ausgenutzt, denn die wenigsten AN wissen, wie sie sich bei einer Änderungskündigung zu verhalten haben. Deswegen ist es wichtig die Kollegen aufzuklären und immer wieder zu sagen, wie wichtig es ist, ein BR-Mitglied zu Gesprächen mit dem AG oder Personallabteilung mitzunehmen. Auch wenn man weiß, dass jemand länger krank ist, diesen mal zu Besuchen und vor solchen Änderungskündigungen zu warnen.