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Änderungskündigung BR

N
nosyman
Jan 2018 bearbeitet

Kann einem Betriebsratsmitglied wirksam eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, mit dem Ziel, eine Jahressonderzahlung abzuschaffen. Für die Sonderzahlung besteht eine betriebliche Übung, aus der der Arbeitgeber nach neuerer BAG-Rechtsprechung so gut wie nicht herauskommt.

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Community-Antworten (3)

N
neskia

20.10.2011 um 21:11 Uhr

Die Antwort hast du dir ja selbst im zweiten Teil gegeben. Wenn der BR der Änderungskündigung nicht zustimmt - davon gehe ich mal aus - muss er das Gericht fragen. Und wie die Tendenz in der Rechtsprechung ist, weißt du.

B
blackseven

20.10.2011 um 21:15 Uhr

nosyman, gegenüber einem BRM, kann nur eine außerordentliche Änderungskündigung ausgesprochen werden. Hier ist gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

G
gironimo

21.10.2011 um 10:43 Uhr

das sehe ich wie blackseven. Also nur mit §103 BetrVG. Und ich denke, da wird sich kaum der außerordentliche Grund konstruieren lassen.

Betrifft der Wegfall denn nur den BR (weil der nur kostet und nix bringt)?

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