Erstellt am 20.10.2011 um 19:11 Uhr von neskia
Die Antwort hast du dir ja selbst im zweiten Teil gegeben. Wenn der BR der Änderungskündigung nicht zustimmt - davon gehe ich mal aus - muss er das Gericht fragen. Und wie die Tendenz in der Rechtsprechung ist, weißt du.
Erstellt am 20.10.2011 um 19:15 Uhr von blackseven
nosyman,
gegenüber einem BRM, kann nur eine außerordentliche Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Hier ist gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
Erstellt am 21.10.2011 um 08:43 Uhr von gironimo
das sehe ich wie blackseven. Also nur mit §103 BetrVG. Und ich denke, da wird sich kaum der außerordentliche Grund konstruieren lassen.
Betrifft der Wegfall denn nur den BR (weil der nur kostet und nix bringt)?