Hallo@Wissensforum,

vor kurzem wurde eine "Handlungsrichtlinie" von unserem Krankenhausdirektorium veröffentlicht, die den Umgang mit Toten beschreibt.
Sinn und Zweck dieser ist es den Angehörigen welche von weiter weg anreisen um sich von ihrem verstorbenen Angehörigen noch verabschieden zu können.
In diesen Fällen sollen die Schwestern und Pfleger die Toten in der Pathologie noch einmal aufbahren.
Aktuell ist es so bei uns, dass die Verstorbenen von der Pflege, nach der dementsprechenden vorgeschriebenen Zeit bei der ein Arzt den Tod festgestellt hat, in die Pathologie gebracht werden und dann dementsprechend die Verstorbenen in die vorgesehenen Kühlbehälter bringen.
Das wars bis jetzt.
Also ab jetzt soll die Pflege auch für den Fall das Angehörige die Verstorbenen in der Pathologie sehen wollen, dort die Vor-,Nachbereitung der Toten übernehmen.
Entspricht dies noch dem Tätigkeits,-Aufgabengebiet der Pflege? Wer kann mir dazu nähere Informationen geben.
Ich weiß durch Recherche, dass dies in anderen Krankenhäusern durch einen Bereitschaftsdienst eines Bestattungsunternehmens gewärleitet wird. Kostet natürlich!
Argumentation unserer GF ist der persönlicherere Umgang mit den Angehörigen der Verstorbenen.
Diese Argumentation kann man ja sehen wie man will.
Auf jedenfall hat die Handlungsanweisung zu großem Verdruss in der Pflege geführt, wass auf grund der immensen Arbeitsverdichtung bei kontinuierlicher Notbesetzung zu noch mehr Arbeitsbelastung und psychischer Belastung führt.
Vielen Dank für eure Antworten.