Aufbahrung von Toten in der Pathologie - Aufgabenbereich der Pflege?
Hallo@Wissensforum,
vor kurzem wurde eine "Handlungsrichtlinie" von unserem Krankenhausdirektorium veröffentlicht, die den Umgang mit Toten beschreibt. Sinn und Zweck dieser ist es den Angehörigen welche von weiter weg anreisen um sich von ihrem verstorbenen Angehörigen noch verabschieden zu können. In diesen Fällen sollen die Schwestern und Pfleger die Toten in der Pathologie noch einmal aufbahren. Aktuell ist es so bei uns, dass die Verstorbenen von der Pflege, nach der dementsprechenden vorgeschriebenen Zeit bei der ein Arzt den Tod festgestellt hat, in die Pathologie gebracht werden und dann dementsprechend die Verstorbenen in die vorgesehenen Kühlbehälter bringen. Das wars bis jetzt. Also ab jetzt soll die Pflege auch für den Fall das Angehörige die Verstorbenen in der Pathologie sehen wollen, dort die Vor-,Nachbereitung der Toten übernehmen. Entspricht dies noch dem Tätigkeits,-Aufgabengebiet der Pflege? Wer kann mir dazu nähere Informationen geben. Ich weiß durch Recherche, dass dies in anderen Krankenhäusern durch einen Bereitschaftsdienst eines Bestattungsunternehmens gewärleitet wird. Kostet natürlich! Argumentation unserer GF ist der persönlicherere Umgang mit den Angehörigen der Verstorbenen. Diese Argumentation kann man ja sehen wie man will. Auf jedenfall hat die Handlungsanweisung zu großem Verdruss in der Pflege geführt, wass auf grund der immensen Arbeitsverdichtung bei kontinuierlicher Notbesetzung zu noch mehr Arbeitsbelastung und psychischer Belastung führt. Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (8)
08.09.2008 um 14:18 Uhr
Im Allgemeinen gibt es für jeden Arbeitsplatz eine "Arbeitsplatzbeschreibung". Darin ist inhaltlich das Tätigkeitsfeld dieses Arbeitsplatzes angegeben. Folge dessen würde ich die entsprechenden Beschreibung im Hinblick auf die Aufbahrung überprüfen und gegebenenfalls eine Korrektur der entsprechenden Beschreibung veranlassen, um das Problem zu lösen.
08.09.2008 um 23:44 Uhr
Nach meinen bescheidenen Kenntnissen endet die Tätigkeit am Patienten, wenn er das Krankenhaus verlässt, oder verstirbt. Alle weiterfolgenden Tätigkeiten bezahlt keine Krankenkasse . . .
09.09.2008 um 01:29 Uhr
"Argumentation unserer GF ist der persönlicherere Umgang mit den Angehörigen der Verstorbenen. Diese Argumentation kann man ja sehen wie man will."
Diese Argumentation kann man NICHT sehen wie man will. Tut mir leid, aber ich könnte k... wenn ich so etwas lese!
Ich verstehe die Arbeitssituation von Pflegekräften, aber zur Pflege gehört auch der Umgang mit dem Tod. Und ich finde es äußerst begrüßenswert, dass sich inzwischen immer mehr Krankenhäuser bzw. deren Verwaltungen dazu entschließen, dass ein angemesser Abschied im Krankenhaus ermöglicht wird.
"Alle weiterfolgenden Tätigkeiten bezahlt keine Krankenkasse . . ."
Im Zeitalter von Pauschalvergütungen ist diese Aussage der reinste Hohn!
09.09.2008 um 09:36 Uhr
peanuts, "Ich verstehe die Arbeitssituation von Pflegekräften, aber zur Pflege gehört auch der Umgang mit dem Tod. Und ich finde es äußerst begrüßenswert, dass sich inzwischen immer mehr Krankenhäuser bzw. deren Verwaltungen dazu entschließen, dass ein angemesser Abschied im Krankenhaus ermöglicht wird."
Das wiederum empfinde ich als die zynische Eintütung von Äpfel und Birnen.
Maclogic, sehe hier auf jeden Fall das Informations und Beratungsrecht des BR nach den §§ 90 und 91 BetrVG tangiert, da es ja anscheinend um Arbeitsablaufveränderungen geht und eventuell auch um Ordnung im Betrieb nach § 87 (1) Punkt 1 (hier kommt es z.B. darauf an, ob es auch um das Verhalten der AN gegenüber den Angehörigen geht)
09.09.2008 um 11:25 Uhr
@ peanuts
ich widerspreche deiner grundaussage nicht und begrüße das auch. nur kann ich deiner aussage in bezug auf pflege und tod leider nicht zustimmen. der angemessene abschied findet idealerweise beim sterben im krankenzimmer statt, im kreise der angehörigen/freunde. hier ist auch die pflege angesprochen. alles was dann weiter mit dem verstorbenen passiert gehört in die hände der pathologie bzw. des bestatters, krankenhausseelsorgers etc.... hier kann nichts mehr gepflegt werden. und wer die pathologie kennt, der würde keinem unbedarften raten hier von seinen liebsten abschied zu nehmen. deswegen halte ich das argument der krankenhausleitung für komplett hahnebüchen. ausserdem sind die kollegenInnen in der pflege eh schon komplett überlastet und können diesen sensiblen job doch gar nicht zufriedenstellend erledigen??? ich würde mich jedenfalls als pfleger weigern hier praktisch oder argumentativ irgendein durchgeknalltes kontrollerpack noch zu unterstützen...
09.09.2008 um 12:10 Uhr
Hallo peanuts, ich weiß nicht, aus welcher Branche Du kommst, aus dem Pflegebereich mit Sicherheit nicht, denn dann wüßtest Du, dass die Pflegekräfte oft genug mit dem Argument der Ethik und des Edelmutes ausgequetscht werden, wie Zitronen. "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut", aber schon Agatha Christie ließ ihren berühmten Hercules Pirot sagen: "Madame, für Edelmut bekommt man kein Telegramm, kein Flugticket und kein Bahnticket . . . " Versuch mal mit dem Argument, dass Du ein edler Mensch bist, bei Aldi ohne Bezahlung einzukaufen :-) Andererseits wird uns Pflegekräften immer wieder suggeriert, dass wir schließlich Dienstleister sind. Okay, dann aber auch bitte mit allen Konsequenzen! Vor unserem Haus reinigt ein Dienstleister die Straße. Wenn 10 cm neben dem vereinbarten Bereich ein ganzer Haufen Dreck liegt - es interessiert ihn nicht, weil es außerhalb seines vereinbarten Bereiches ist und er dafür nicht bezahlt wird. Und UNSER Dienstleistungsvertrag endet mit dem Tod des Patienten. Für den Rest der Dienstleistung sind Pathologie und Bestattungsinstitute zuständig. Sollen wir denen die Arbeit wegnehmen? Und das noch völlig gratis? Und was sagen die noch lebenden Patienten, wenn von der ohnehin knappen Schwesternschaft auch noch eine einen Toten aufbahren geht und er sich derweil die Finger wund klingelt, weil ihn ein menschliches Bedürfnis quält? Ein anderes Problem ist der von Dir angesprochene generelle würdevolle Umgang mit Sterben und Tod. Dazu gibt es interessante Publikationen, unter anderem von Elisabeth Kübler-Ross, denen ich voll zustimme, das hat jedoch nichts mit dem Ende des "Dienstleistungsvertrages Krankenhaus" zu tun. Das ist, wie Lotte schon angemerkt hat, Äpfel und Birnen in eine Tüte geworfen . . . P.S.: wann hast Du das letzte mal was ohne Entgeld getan?
09.09.2008 um 19:19 Uhr
@peanuts Diese Argumentation kann man NICHT sehen wie man will. Tut mir leid, aber ich könnte k... wenn ich so etwas lese! Tu Dir keinen Zwang an, wenn es Dich erleichtert oder wirklich weiterbringt.
Ich verstehe die Arbeitssituation von Pflegekräften, Das wage ich zu bezweifeln, es sei denn, Du arbeitest in diesem Beruf. Wenn dem so ist, wird Dein AG sicher froh sein, eine solch folgsame MA zu haben.
aber zur Pflege gehört auch der Umgang mit dem Tod sehr richtig, niemand weiß das besser, als die die dort arbeiten, da hätte es Deiner Belehrung nicht bedurft. Der Umgang mit Toten in der Pathologie gehört jedoch nicht zur Pflege.
Im Zeitalter von Pauschalvergütungen ist diese Aussage der reinste Hohn! Im Zeitalter von Pauschalvergütungen, die dazu geführt haben, das in den letzten Jahren 50.000 Pflegestellen in Deutschland abgebaut wurden, ist es der reinste Hohn, dass es ganz selbstverständlich zu sein scheint, dass alles was nur irgendwie geht, auf die Pflege abgewälzt wird! Wie wäre es, wenn die Ärzte diese Aufgabe übernehmen würden, diese Berufsgruppe ist immer noch besser besetzt als die Pflege! Gehört zu deren Tätigkeit nicht auch der Umgang mit dem Tod, oder ist diese angedachte Tätigkeit für diese Berufsgruppe unzumutbarer als für die Pflege?????
Ansonsten stimme ich Lotte, packer und wölfchen 100% zu!!!!!
09.09.2008 um 21:49 Uhr
Hallo peanuts, was bedeutet....ich könnte k... wenn ich so etwas lese.......???? Ein Wort mit K am Anfang und drei weiteren Buchstaben kenne ich nicht?!? Meinst du etwa "ich könnte KICHERN........???? Also, du solltest bei diesem Thema schon mehr Pietät walten lassen. Zum lachen finde ich übrigens deinen inhaltslosen Beitrag ganz und gar nicht. Also endweder bist du von Beruf TOTENGRÄBER oder aus der VERWALTUNGSECKE?!?
In einem Hospiz in unserer Nähe können die Vertstorbenen im Zimmer bleiben bis die Angehörigen Abschied genommen haben. Dies geht zeitlich in KH oft schlecht. Bei uns ist neben der Prosektur ein kleiner Raum, in dem die Angehörigen Abschied nehmen können. Er ist extra für diesen Zweck gestaltet worden und den Angestellten bleibt es frei gestellt, ob sie allein oder mit Begleitung (Arzt, Seelsorger) diese letzten Minuten mit ihrem verstorbenen Verwandten verbringen wollen. Für den Transport sind nur wenige Minuten erforderlich. Jedes KH sollte in der Lage sein, dies sinnvoll zu organisieren. Aber dies generell der Pflege aufzubürden finde ich widersinnig. Warum generell "die Pflege" und nicht eine andere Berufsgruppe??? Ich bin Krankenschwester und wenn nötig bin ich auch bereit hier MAL zu helfen. Das Sterben und der Tod gehören zum Leben. Viele Angehörige sind dankbar, wenn sie nicht allein gelassen werden.
Nun peanuts, ich sehe du hast deine Antwort um 23:29 Uhr verfasst. Bist du zuhause oder gar noch auf Arbeit???? Hoffentlich nicht, denn pass auf, dass du keinen AUSSCHUSS produzierst. Lass dich lieber KRANK schreiben...
Gute Besserung wünscht dir Maria
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