Erstellt am 16.05.2007 um 12:12 Uhr von wölfchen
Hallo Lotus,
wenn ich den §92 BetrVG richtig interpretiere, geht es darin mehr um die künftig notwendigen Einstellungen, Qualifizierung etc. und nicht darum, wieviel Fachkräfte an einem bestimmten Tag in der Pflege anwesend sein müssen. Da kann hier auch kaum jemand eine verbindliche Auskunft geben, weil es von der Größe der Einrichtung, Anzahl der zu Versorgenden, Arbeitsanfall usw. abhängig ist. Für Pflegeeinrichtungen gibt es meines Wissens nach einen verbindlichen Verhältnis- Schlüssel Fachkräfte/Hilfspersonal von ca. 50/50, die erste 50 ist nicht ganz korrekt, ist eine krumme Zahl leicht über 50, für Deine Frage jedoch unerheblich, sonst würde ich sie raussuchen. Das heißt aber nun wieder nicht, dass in jeder Schicht genau dieser Schlüssel eingehalten werden muss. Wenn z.B. entsprechend der Anzahl der zu Versorgenden und dem Arbeitsanfall 4 Pflegepersonen nötig sind und davon eine Fachkraft ist, der Rest Pflegehelferinnen und die Arbeit ist damit ohne Qualitätsabstriche zu schaffen und eine Pausenregelung gewährleistet ist, dann ist das i.O. Wenn im gleichen Bereich jedoch vielleicht zusätzlich 4 Menschen mit Wachkoma zu versorgen sind, wirds wohl nicht ausreichend sein. Deshalb kann es keine verbindliche allgemeingültige Auskunft geben, weil immer die konkrete Situation berücksichtigt werden muss.
Erstellt am 16.05.2007 um 12:31 Uhr von wölfchen
P.S.:
unter www.bildung-europa.de findest Du auch ein Seminar zum Thema "Personalbemessung in der stationären Pflege. Vielleicht wäre das auch mal ein Thema für ein W.A.F.- Seminar. Ich bin jedenfalls dort.