Urlaubsplanung öffentlicher Dienst/Pflege in Hannover/Niedersachsen
Hallo zusammen,
kurze Frage bzgl. der Urlaubsplanung. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass die komplette Urlaubsplanung für das Jahr 2023 bereits im September 22 gemacht werdem soll?
Sprich, alle 33 Tage müssen fest verplant werden. Und es gestaltet sich auch schwierig, die Planung zu verändern, falls mal ein Änderungswunsch vorliegen sollte. Man hat also keine variablen Tage, die man mal spontan nehmen kann, falls es der Dienstplan zulassen würde. Wird sowas im Tarifvertrag geregelt? Oder evtl. BV?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Community-Antworten (4)
16.12.2022 um 12:38 Uhr
nein das kann er nicht einseitig bestimmen, zumindest nicht wenn es einen BR gibt. Da kommt die volle Mitbestimmung (87 (1), 5) zum tragen.
Genau solche Frage könnt / müsst ihr in einer BV festlegen. Bis wann ist ein Urlaubsplan zu erstellen, wieviele Tage können unverplant blieben...
Der TV regelt zwar die Anzahlt der U- und ZU-Tage aber viel anderes darüber hinaus auch nicht.
Habt ihr 33 Tage? Oder 30 + 3 ZU z.B durch Schichtdienst?
16.12.2022 um 12:40 Uhr
Es sind 33 Tage durch den Schichtdienst.
16.12.2022 um 13:19 Uhr
Ihr habt doch einen Personalrat? Die Urlaubsmitbestimmungen sind viel weicher geregelt. Vermutlich wird dir hier niemand eine verlässliche Antwort geben können.
16.12.2022 um 13:28 Uhr
Was soll denn passieren wenn Du es nicht machst?
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