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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflege von Angehörigen

S
Statler
Jan 2018 bearbeitet

Habe von einer MAin eine Anfrage bezügl. der Pflege von Angehörigen bekommen. Sie möchte wissen, ob sie irgendwelche Rechte bzw. Ansprüche zur Sicherung d. Arbeitsplatzes, Freistellung oder Teilzeitarbeit hat, wenn sie vor hat, ihre Eltern zu pflegen. Habe mich schon durch Gesetzestexte gewühlt, aber nicht wirklich etwas gefunden. Ich gehe davon aus, dass man gegenüber dem AG wohl keinerlei tatsächliche Ansprüche hat und nur auf verständnisvolles Entgegenkommen (bezgl. Teilzeitarbeit od. unbezahlten Urlaub) hoffen kann. - Habe ich irgendwo etwas übersehen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.07.2011 um 13:31 Uhr

@Statler PflegeZG bekannt?

M
monalisa

19.07.2011 um 13:32 Uhr

@Statler, guck mal in eurem Tarifvertrag (wenn vorhanden!)

abgesehen davon müsste dir das Pflegezeitgesetz bei der Suche im Netz fast in die Augen gesprungen sein.......

S
Statler

19.07.2011 um 14:32 Uhr

@ Kölner und MonaLisa MTV - Fehlanzeige. PflegeZG - kann nicht sagen, warum ich nicht gleich darüber gestolpert bin. - Vielen Dank auf jeden Fall für den Hinweis.

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