Habe von einer MAin eine Anfrage bezügl. der Pflege von Angehörigen bekommen. Sie möchte wissen, ob sie irgendwelche Rechte bzw. Ansprüche zur Sicherung d. Arbeitsplatzes, Freistellung oder Teilzeitarbeit hat, wenn sie vor hat, ihre Eltern zu pflegen. Habe mich schon durch Gesetzestexte gewühlt, aber nicht wirklich etwas gefunden. Ich gehe davon aus, dass man gegenüber dem AG wohl keinerlei tatsächliche Ansprüche hat und nur auf verständnisvolles Entgegenkommen (bezgl. Teilzeitarbeit od. unbezahlten Urlaub) hoffen kann. - Habe ich irgendwo etwas übersehen?