Erstellt am 04.09.2008 um 08:55 Uhr von Mona-Lisa
@Starsearcher,
die Rechtslage ist sehr klar!
Nein! Der Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht, aber wenn ein Kollege seine PA sehen will, kann ihn ein BR - Mitglied seines Vertrauens begleiten.
BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten
Erstellt am 04.09.2008 um 11:54 Uhr von peanuts
Ein Betriebsratsgremium hat NICHT das Recht, Gehaltslisten einsehen zu dürfen! Wie kommst Du darauf?
Erstellt am 04.09.2008 um 13:01 Uhr von w-j-l
peanuts,
das hat doch auch niemand behauptet, oder?
In Bezug auf Starsearchers Frage ist Deine Antwort ein wenig kleinkariert. Der BR hat selbstverständlich ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten, nur eben nicht als Gremium, sondern ein zuständiger Ausschuss bzw. der BA oder der Vorsitzende.