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BR Stellungnahme in Personalakte

B
Bison
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Alle,

hat der BR das Recht zusätzlich zur Stellungnahme eines MA wegen einer Abmahnung, auch eine Stellungnahme in die Personalakte des MA zu legen. Natürlich nur wenn MA einverstanden ist

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Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

24.10.2013 um 18:34 Uhr

Wenn der BR zu einer Abmahnung Stellung nimmt, gehört diese in die Personalakte.

Wenn der MA nicht will, dass dies geschieht, sollte der BR erst gar keine Stellungnahme schreiben - es sei denn Rechte des BR sind betroffen.

N
Nubbel

25.10.2013 um 10:37 Uhr

kann denn der br eine stellungnahme zu einer abmahnung schreiben? wenn ja, wo steht das?

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