Einsicht Personalakte - muss die vom BR besonders begründet werden?
Hallo, muss ich als Betriebsrat einen Grund dafür darlegen, wenn ich eine Personalakte einsehen möchte?
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 15:18 Uhr
Hallo, du darfst gar keine Personalakte einsehen, es sei denn, es ist deine eigene. Ein Mitarbeiter hat das Recht, seine Akte einzusehen und kann ein BR-Mitglied auf Wunsch hinzuziehen. S. § 83 BetrVG
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