Hallo, muss ich als Betriebsrat einen Grund dafür darlegen, wenn ich eine Personalakte einsehen möchte?
Erstellt am 24.01.2006 um 14:18 Uhr von CeDe Hallo, du darfst gar keine Personalakte einsehen, es sei denn, es ist deine eigene. Ein Mitarbeiter hat das Recht, seine Akte einzusehen und kann ein BR-Mitglied auf Wunsch hinzuziehen. S. § 83 BetrVG