Erstellt am 08.09.2008 um 08:35 Uhr von packer
im zweifelsfalle alle die er braucht... das persönlichkeitsrecht des MA darf nicht verletzt werden. nur den unmittelbar mit der bearbeitung dieser unterlagen betrauten kräften sowie den vorgesetzten des mitarbeiters ist der zugang zur personalakte, und zwar nach entsprechender sicherheitsbelehrung zu ermöglichen...