Bei internen Stellenbeschreibungen möchte der "neue" Abteilungsleiter auf die vorhandene Personalakte zugreifen bzw. von der Personalverwaltung Infos zum internen Bewerber haben. Welche Daten darf der "neue" Chef des Bewerbers eigentlich einsehen?
Welche Informationen darf die Personalverwaltung an den Abteilungsleiter abgegeben?

MfG