W.A.F. LogoSeminare

Darf ein Abteilungsleiter eine Abmahnung aussprechen?

G
gggrrr
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Abteilungsleiter eine Abmahnung aussprechen?

1.45902

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

03.02.2016 um 11:40 Uhr

Ich gehe davon aus, dass der Abteilungsleiter befugt ist, Anweisungen an die abzumahnende Person zu erteilen. Dann kann er auch die Nichteinhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dieser Person rügen.

H
Hartmut

04.02.2016 um 08:37 Uhr

Ja, für die ihm disziplinarisch unterstellten MA dieser Abteilung.

Ihre Antwort