Darf ein Abteilungsleiter eine Abmahnung aussprechen?
Darf ein Abteilungsleiter eine Abmahnung aussprechen?
Community-Antworten (2)
03.02.2016 um 11:40 Uhr
Ich gehe davon aus, dass der Abteilungsleiter befugt ist, Anweisungen an die abzumahnende Person zu erteilen. Dann kann er auch die Nichteinhaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dieser Person rügen.
04.02.2016 um 08:37 Uhr
Ja, für die ihm disziplinarisch unterstellten MA dieser Abteilung.
Verwandte Themen
Abmahnung - wer darf die aussprechen?
Älterwir haben mal eine Frage! Wer darf eigentlich eine Abmahnung aussprechen? Darf z.B. der Produktionsleiter einem Mitarbeiter eine Abmahnung aussprechen, oder darf dies nur der oder die Arbeitgeber,
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
wie reagieren bei Versetzung, die laut GL keine ist
ÄlterHallo, Ein Abteilungsleiter (leitender Angestellter) bei uns möchte in einem seiner (neuen) Bereiche eine Stellenbeschreibung für 2 Personen ausgeben. Im Zuge dessen hat er uns die Stellenbeschrei