Erstellt am 11.11.2016 um 13:51 Uhr von Belveda
Hallo Kaethe,
fällt der Abteilungsleiter unter die leitenden Angestellten? Falls nein, hättet ihr angehört werden müssen (§ 99 BetrVG).
Erstellt am 11.11.2016 um 14:02 Uhr von Ernsthaft
Bei Leitenden besteht zumindest eine Informationspflicht (§ 105 BetrVG)
Erstellt am 11.11.2016 um 15:20 Uhr von gironimo
Abteilungsleiter - eher kein leitender Angestellter. Als BR würde ich das erst einmal als gesetzt ansehen und den AG auffordern, den vorgesehenen Weg des § 99 BetrVG zu gehen.
Da kommt dann ggf. der § 101 BetrVG ins Spiel.