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Leistungs und Verhaltenskontrolle

H
huhn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, habe folgendes Problem.

Wir haben einen neuen Betriebsleiter bekommen und eine seiner ersten Amtshandlung war, in einer Abteilung der mechanischen Fertigung anzuweisen, das jeder handschriftlich an einer öffentlichen Stelle auf einer Liste, frei für jeden einsehbar , seine Stückzahlen Störungen Gründe für Stillstände und Maschinenkennung,sowie auf welcher Schicht gearbeitet wurde aufzuschreiben Er kommt jeden Tag und schaut sich die Zahlen an. Die Mitarbeiter müßen aber auch über BDE Aufträge eingeben. Die Mitarbeiter treten jetzt an uns den BR heran und fragen ob das so in der Form zulässig ist. Sie fühlen sich überwacht und kontrolliert und einer Leistungsverdichtung ausgesetzt. Wir haben alle Stundenlohn. Sind nicht tarifgebunden.

Meine Frage ist das so überhaupt zulässig? Was können wir für die Kollegen tun? Muß diese Liste wieder weg? Reicht nicht BDE?

Wir wurden auch nicht vorher informiert, das so eine Liste eingeführt werden soll.

Vielen Dank für eure Antworten

4.60301

Community-Antworten (1)

P
Petrus

20.08.2008 um 15:05 Uhr

Hallo Huhn,

gibt mal "23643 23643" ins Suchfeld ein... (zweimal, aber ohne Anführungszeichen) Eine Erfassung dürfte zulässig sein, eine Erfassung per BDE ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG. Die Veröffentlichung (Aushang!) ist nicht ohne Einwilligung aller MA zulässig.

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