Erstellt am 25.01.2013 um 09:10 Uhr von gironimo
Ihr könnt den AG auf Eure Mitbestimmung (§ 87 BetrVG; technische Einrichtungen...) hinweisen und eine BV über die Nutzung personenbeziehbarer Daten fordern. Bis zum Abschluß der Vereinbarung möge er die Nutzung der Daten unterlassen.
(Unterlassungsanspruch des BR)