Guten Morgen zusammen,

eine ausscheidende Mitarbeiterin ist auf uns mit der Bitte um Vermittlung zugekommen, da sie mit ihrer Leistungsbewertung im Abschlusszeugnis (3-4) nicht zufrieden ist. Unser Vorsitzender hat daraufhin das Gespräch mit dem AG gesucht. Er hat dem restlichen BR eine Liste weitergeleitet, die ihm bei der Gelegenheit vorgelegt wurde. Auf dieser ist seit Jahresbeginn jeder einzelne Arbeitstag verzeichnet und hier dann eben bei Bedarf Anmerkungen dazu. Diese umfassen neben der Niederschrift von Fehlbeträgen beim Kassenabschluss, Ablagefehlern, Übertragungsfehlern in PC geführte Listen, etc. auch Urlaubs- und Krankheitstage sowie freiwillige Schichtabgaben an Kollegen.

Die Erkenntnisse zu den Arbeitsfehlern wurden ohne technische Überwachung, sondern i.d.R. wohl durch wöchentliche Kontrolle der Kassenabschlüsse u.ä. durch die diensthabende Schichtleitung gewonnen und an die Teamleitung weitergegeben. Urlaubs-/Kranken- und sonstige Tage wurden entweder direkt notiert oder nachträglich aus dem Zeiterfassungssystem gewonnen.

Unabhängig davon, ob die aufgezeigten Notizen korrekt sind bzw. für das Zeugnis überhaupt als Begründung ausreichen (Kollegin war seit 2008 beschäftigt, ältere Aufzeichnungen zu Fehler scheint es weder von der aktuellen Teamleitung noch von ihrer Vorgängerin zu geben), würde mich interessieren, ob diese Art der Leistungs- und Verhaltenskontrolle überhaupt zulässig ist oder ob hier trotz dem fehlenden Einsatz technischer Hilfsmittel der Grad zur ungesetzlichen Mitarbeiterüberwachung überschritten wird.

Ich habe nur dahingehend Hinweise gefunden, dass solche Aufzeichnungen nicht offen in der Personalakte aufbewahrt werden dürfen und das wohl das Erfassen von Krankheitstagen über die für die Lohnbuchhaltung nötigen Daten hinaus problematisch ist.

Falls mir jemand ein paar einschlägige Urteile oder Literaturstellen nennen könnte, wäre ich dankbar.