Leistungs und Verhaltenskontrolle

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir sind mit unserem AG derzeit in Verhandlungen zu einer BV zu Persönlichkeitsschutz
für die Mitarbeiter. Bei uns wird BDE, neue Zeiterfassung , Zutrittskontrolle eingeführt, bzw schon angewendet. Wir hatten dem AG in unserem Entwurf als Ziel formuliert das mit den erfassten Daten jegliche Leistungs und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen wird, und die Daten zu Prozessoptimierungen benutzt werden dürfen. Gestern sagte er in einem Gespräch dazu das er ein striktes Verbot zur Leistungs und Verhaltenskontrolle nicht
zulassen kann , weil er ja sonst kein Druck im positiven auf Mitarbeiter ausüben könne. Er möchte also einen Katalog aufstellen und in der BV festschreiben lassen welche Daten er auswerten kann. Natürlich mit zeitnaher Info an den BR. Er möchte Daten zu BDE , Fehlzeiten, Telefonverhalten, E-Mail-Verkehr, Internetverhalten, Krankendaten in der BV festschreiben. Nun meine Frage: Was ist mit Leistungs und Verhaltenskontrolle eigentlich gemeint( weil unsere GF meint ja das Leistungs und Verhaltenskontrolle im Bezug auf Arbeitsverhältnis erlaubt ist.zb. Pünktlichkeit.) Und meine zweite Frage ist , können wir das überhaubt so zu lassen einen Katalog zur Datenauswertung in die BV mit auf zu nehmen?
Habe dabei überhaupt kein gutes Gefühl gegenüber der belegschaft wenn die BV so durchginge. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten

mfg

Huhn