Wenn ich mich als LKW-Fahrer nicht anschnalle und von der Polizei oder BAG bestraft kontrolliert werde, muß ich mit den Konsequentzen leben. Jetzt droht unser Bereichsleiter, wenn wir uns nicht anschnallen, mit Abmahnung. Darf er das? Eine stvo-Vorschrift liegt doch garnicht in seinem Kompetenzbereich.