Abmahnung?
Hallo Zusammen , ein Kollegenin von mir hat ständig stress mit ihren Chef ,die hat ihn gesagt das sie das nicht mehr aushalten kann und wenn es so weiter geht und das sie sich eventuell irganwann mal krank melden muss da sie sich ständig unterdruck fuhlt und kommt damit nicht mehr klar. die nächste tag ist die Frau zu arbeit gekommen musste zur Personal Chef wo die für die aussage einen Abmahnung erhalten hat ( ist sogar mit fristlosen Kündigung gedroht obwohl die Frau selbst BR ist )ist sowas überhaupt rechtens ? die Kollegenin hat sich für ein paar Monat beschwerdt da ihr Chef hat gesgt das die Kollegen 10 Std arbeiten sollte ausstemplen und dann weiter arbeiten und dafür wurde es ein kleines prämie geben !!!! und nun kommt dafür die Retour nur das nachzuweisen ist natürlich schwer
Community-Antworten (4)
18.11.2016 um 10:46 Uhr
Kommt der Stress auch zustande weil die Kollegin ihre BR Arbeit macht und ihr Vorgesetzter ihr deswegen Druck macht? U.U. müsst ihr als BR dem mal klar machen, welche Tätigkeit Vorrang hat und das er verantwortlich ist die Arbeit dann notfalls umzuverteilen. Wenn ich deine Worte richtig deute hat deine BR Kollegin ihrem Vorgesetzten eigentlich nur eine mündliche Überlastungsanzeige abgegeben und darauf hingewiesen, das dies ggf. zu einer Erkrankung führen könne. Sollte die Abmahnung auf obigem basieren, dann wäre sie hinfällig - nur war keiner von uns dabei.
18.11.2016 um 16:36 Uhr
Der BR sollte sich mal mit den Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter befassen und danach schauen, ob Tarife, Betriebsvereinbarungen und das ArbZG eingehalten wird.
Und befasst Euch mal mit dem Thema Arbeitsbelastung der AN.
18.11.2016 um 21:26 Uhr
Tach auch skotty, nach Deinen Ausführungen zu urteilen, scheint es sich um Mobbing zu handeln.Der Kollegin wäre zu empfehlen, vorsorglich ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen. Gib doch einfach mal den Begriff
Mobbing Urteile
bei Gooogel ein. Dort findest Du ein ganzes Füllhorn von Gerichtsurteilen, die der Kollegin weiterhelfen können. Wenn Ihr die Frage von Icke mit ja beantworten könnt, solltet Ihr den AG mal auf die Möglichkeit eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens nach §78 BetrVG hinweisen.
18.11.2016 um 22:14 Uhr
Was der Kollegin auf jeden Fall zu raten wäre ist, dass sie niemals Krankheit ankündigt! Wie hier schon geschrieben wurde soll sie lieber eine Ueberlastungsanzeige machen.
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