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Abmahnungen

K
kikijones
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe mal eine Frage zu einer Abmahnung - wie lange muß / darf diese in der Personalakte aufbewahrt werden? Hat der betreffende AN einen Anspruch auf Vernichtung nach einer bestimmten Zeit? Danke für Eure Hilfe, kikijones

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Community-Antworten (4)

P
pitsieben

09.09.2010 um 10:24 Uhr

@ kikijones, der AN hat keinen Anspruch auf Vernichtung nach einer bestimmten Zeit, aber der BR kann in einer BV mit dem AG eine Zeit vereinbaren. Bei den Arbeitsgerichten wird eine Abmahnung nach 2 JKahren als gegenstandslos angesehen.

U
Ulrik

09.09.2010 um 10:47 Uhr

Selbst wenn die Abmahnung nicht aus der Akte entfernt wird, so kann nach diesen zwei Jahren sich niemand mehr auf die erste Abmahnung berufen. Die GErichte orientieren sich bei diesen zwei Jahren an den Bewährungsfristen aus dem StGB.

S
sueton

09.09.2010 um 16:56 Uhr

@ll

Verbeist Euch nicht in diese zwei Jahre ! Das hängt immer in der Einzelfallprüfung von der Schwere des abgemahnten Vergehens ab. Somit kann u.U. eine Abmahnung auf 'ewig' in der Personalakte schimmeln! Es bleibt i.d.R. nur der Klageweg auf Entfernung oder zumindest das Hinzufügen einer persönlichen Gegendarstellung.

Grüsse,sueton

R
ridgeback

09.09.2010 um 18:45 Uhr

kikijones, das BAG hat es abgelehnt, eine Regelfrist anzuerkennen, nach deren Ablauf eine Abmahnung grundsätzlich unwirksam wäre. Es komme insoweit auf die Umstände des Einzelfalls an. BAG 2 AZR 313/86.

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