Ich gehe als Mitglied eines 7-köpfigen Betriebsrates im Oktober für 1 Jahr in Elternzeit. Es gibt keine Nachrücker mehr in dem Gremium. Nach meinen bisherigen Recherchen ruht während dieser Zeit mein Beschäftigungsverhältnis und die Anwesenheitspflicht im Betriebsrat, da ich nach Fitting (BAG-Urteil vom 25.05.05 zu § 25 BetrVG) zeitweilig verhindert bin. Der Betriebsrat muss sich also nicht auflösen, weil ich weiterhin Mitglied des Gremiums bleibe.
Keine Antwort habe ich jedoch auf die Frage gefunden, wie es aussieht, wenn ich während der Elternzeit zeitweise an BR-Sitzungen oder -Schulungen teilnehme? Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir diese Zeiten dann als Arbeitszeit zu vergüten - zum Beispiel in Form von Entgelt oder Zeitgutschrift nach der Elternzeit? Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Ich bitte Euch um Angabe der Rechtsquelle - z.B. BAG-Urteil! Bisher habe ich lediglich eine Aussage zu der Übernahmeverpflichtung von Fahrtkosten gefunden.