Erstellt am 14.08.2008 um 22:33 Uhr von ridgeback
@eric-son,
Du kannst doch während der Elternzeit Teilzeit beantragen und somit könntest Du diese Zeit mit BR-Arbeit auslasten. (§ 15 Abs. 4 BEEG).
Erstellt am 15.08.2008 um 07:04 Uhr von mainpower
@ridgeback
erst beantrage ich Elternzeit und dann während der Elternzit Teilzeit??? Ist das nicht widersprüchlich?
Ich gehe ja in Elternzeit um mich um mein Kind zu kümmern und arbeite dann Teilzeit. Da mache ich doch gleich TZ.
Ich würde die Elternzeit geniesen. Der BR ist immer noch Beschlussfähig so dass eric-son nicht unbedingt anwesend sein muss. Man sollte sich schon entscheiden ob TZ oder EZ!!
Erstellt am 15.08.2008 um 08:12 Uhr von ridgeback
@mainpower,
die Elternzeit muss ja nicht zwingend so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer gar nicht arbeitet.
Die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
Erstellt am 15.08.2008 um 08:35 Uhr von mainpower
@ridgeback
ist ja richtig was Du da sagst. Es war nur meine Meinung dazu.
Erstellt am 15.08.2008 um 22:05 Uhr von peanuts
"Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir diese Zeiten dann als Arbeitszeit zu vergüten - zum Beispiel in Form von Entgelt oder Zeitgutschrift nach der Elternzeit?"
Nein! Du kannst nur einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung geltend machen (günstigste Anreise) und damit hat es sich.
Erstellt am 15.08.2008 um 22:14 Uhr von Mona-Lisa
@eric-son,
man könnte sich mit dem AG auch noch über die evtl. anfallenden Kosten für Kinderbetreuung unterhalten!
Erstellt am 15.08.2008 um 22:42 Uhr von peanuts
"man könnte sich mit dem AG auch noch über die evtl. anfallenden Kosten für Kinderbetreuung unterhalten!"
Wie kommst Du darauf, dass ein BRM in Elternzeit einen solchen Anspruch haben könnte?