W.A.F. LogoSeminare

Behinderung Betriebsratsarbeit

C
ChrisCross
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

liegt eine Form von einer Behinderung der Betriebsratsarbeit vor, wenn der AG trotz Emailverkehr, schriftliche Anträge und Meetings kein Zugticket für das GBR meeting ausstellt? ich brauche eins für Montag und sehe meinen chef nicht mehr bis dato.

Somit kann ich nicht an diesem Meeting teilnehmen.

danke im Voraus

2.847023

Community-Antworten (23)

G
gironimo

01.03.2015 um 11:23 Uhr

Naja - da würde ich eher von mangelnder Organisation sprechen. Wie und wann das mit den Tickets läuft, solltet Ihr mal in einem Monatsgespräch diskutieren.

Ansonsten würde ich hier in Vorkasse gehen und mir selbst ein Ticket kaufen und dieses später abrechnen.

H
Hoppel

01.03.2015 um 12:52 Uhr

@ ChrisCross

Bist Du denn überhaupt als BRM in den GBR entsandt worden?

C
ChrisCross

01.03.2015 um 13:15 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure ANtworten.

Ja als BRM bin ich dem GBR entsandt worden. Fahre ja schliesslich nicht das erste Mal zum GBR Meeting. Schliesslich will die oberste Geschäftsleitung was von uns und nicht wir was von denen. Seit Jahren lief es immer prima, nur auf einmal, wenn man sie vor das Arbeitsgericht zerren muss, weigern sie sich. Es fällt schon auf.

K
Kölner

01.03.2015 um 16:03 Uhr

Seit wann weiß der AG vom GBR termin? Und hast du den Vorschuss/Ticket verlangt?

G
ganther

01.03.2015 um 16:48 Uhr

Der AG muss nicht Reisebüro für den BR spielen. Nach §40 muss der AG die Kosten ersetzen

C
ChrisCross

01.03.2015 um 17:40 Uhr

@kölner

der AG weiß das seit über einer Woche, durch Email, Gespräche, Firmenanträge, Meetings usw.

@ganther das bedeutet ja nicht, dass es immer erst selbst getragen werden muss und dann der AG im Nachhinein zahlt. Unsere Firmenpolicy besagt, dass dafür Anträge gestellt werden müssen. Dann kümmert sich der AG darum. ansonsten kann ich mir ja aussuchen, womit ich fahre. manchmal ist eben ein leihauto teurer.

G
Globus

01.03.2015 um 18:10 Uhr

ähm, gibt es bei euch Reiserichtlinien, also vielleicht auch in Form einer BV?

G
ganther

01.03.2015 um 20:55 Uhr

Trotzdem hat das Gesetz eine aber Logik und wenn du glaubst dann könntest du nach belieben handeln solltest du dich auch noch mal mit dem Gesetz beschäftigen. Behinderung der BR Arbeit ist es auf jeden Fall nicht

C
ChrisCross

01.03.2015 um 21:38 Uhr

ok...dann kann ich halt nicht hinfahren, der gbr kann allg diesen termin nicht wahrnehmen und der ag kann keine gbv abschliessen. hat er auch nichts gewonnen. dann gibt es ggf ne einstweilige verfügung. können wir auch mit leben.

M
Moreno

02.03.2015 um 08:36 Uhr

@ChrisCross hast Du mal über Rücktritt nachgedacht??????

C
ChrisCross

02.03.2015 um 08:52 Uhr

@moreno ... Gott fällt dir nichts besseres ein, wenn du keinem helfen kannst?

M
Moreno

02.03.2015 um 09:24 Uhr

Ne wenn jemand so hilflos ist wie Du fällt mir nix ein!!!!Fahrkarte besorgen zum GBR fahren und die entstandenen Kosten vom AG zurückfordern. Der einzige der sich behindert bist Du selber aber nicht Dein AG nur weil er grad keine Lust hatte Dir die Fahrkarte zu besorgen!

A
AlterMann

02.03.2015 um 10:55 Uhr

Nana, moreno, das ist wohl ein bisschen schnell geschossen: Wenn eine Firma für Dienstreisen die Fahrkarten immer ausstellt und in diesem Fall ausnahmsweise nicht, kann man sich ja schon fragen, was das soll. Uns mit dem selbst vorstrecken ist das auch so eine Sache: Du weißt ja nicht, wie hoch die Kosten sind. Und vielleicht gibt es sogar eine BV, dass Mitarbeiter Bahnkarten eben nicht selber kaufen dürfen?

ChrisCross: Ich würde den AG in einer Mail fragen, ob für Dich eine Fahrkarte ausgestellt wurde. Gib ihm eine Frist, nach der Du die Fahrkarte selbst kaufst. Wenn dann doppelte Kosten entstehen, sollte das sein Problem sein. Bleib freundlich, vielleicht ist ja nur jemand in der Personalabteilung krank. Wenn Du Dir die Vorlage nicht leisten kannst, wird's schwierig.

C
ChrisCross

02.03.2015 um 12:04 Uhr

@AlterMann

Hallo, vielen Dank für die nette Email. Bei uns bestellt die Direktorin die Leihautos oder Zugtickets. Laut den Reisebestimmungen von unserem AG müssen wir lediglich einen Travel Request ausfüllen. Die günstigere Variante wird dann genommen. Aber seit über eine Woche habe ich meiner Chefin das mitgeteilt. für den einen Termin hat es auch geklappt, für heute und Donnerstag nicht. Sie kauft eh den Normalpreis, damit man flexibel ist.

Aber irgendwas hat die gefressen, weil sie mir das nicht ausstellen will. wir vom GBR finden es auch nicht so schlimm, weil dann der Gesamtarbeitgeber was nicht einführen kann. Verschiebt sich deswegen der Termin, muss er in die Hauptzentrale und wird sicherlich stress bekommen.

Finde es nur merkwürdig....erst verbieten sie mir schulungen und jetzt das. Nur weil ich sie vor die einigungsstelle zerre?

C
ChrisCross

02.03.2015 um 12:07 Uhr

@Moreno

und dein vorlautes Maul würde ich mal zügeln... wie heisst es so schön, wenn man keine ahnung hat, einfach mal die fresse halten.

a) gibt es reisebestimmungen b) ruft sie ein reisebüro an und bekommt ein code, damit ich die tickets am automaten abholen kann c) seit der umstellungen/ umstruktierung in der Buchhaltung herrscht ein caos. sehr vielen mitarbeitern werden zu wenig lohn bezahlt oder gar nicht. und dann soll man was auslegen?

an deiner stelle würde ich mal die klappe halten.

K
Kölner

02.03.2015 um 12:14 Uhr

@ChrisCross AlterMann schreibt Mails im Hintergrund an Dich, nett!

Ansonsten: Deine Ausdrucksweise ist leider verbesserungsbedürftig. Wenn Du Deine emotionale Betroffenheit ein wenig besser in der sachlichen Auseinandersetzung münden lassen könntest, wäre allen (vielleicht sogar auch Dir!) besser geholfen!

S
Snooker

02.03.2015 um 12:57 Uhr

@ChrisCross Denke alterMann seine Antwort ist schon richtig. Wobei es allerdings auch nicht verkehrt sein Muss mit einer Fahrkarte in Vorleistung zu gehen (wobei ich persönlich das nie machen würde). Wie man zum Schluss liest, scheint gerade in eurem Haus noch mehr im unargen zu liegen. Was natürlich auch das Ganze mit beeintächtigen kann. Gerade auch mit aus diesem Grunde würde ich als Gesamtbetriebsrat der GL mitteilen, das der GBR es zwar bedauert, aber aus Gründen...............kann die geplante GBR Sitzung nicht statt finden.blablabla Ich denke das sollte für die Zukunft wirkung zeigen.

M
Moreno

02.03.2015 um 13:28 Uhr

@Chriscross wenn Du bei Deinem Arbeitgeber so auftrumpfen würdest wie hier hättest Du so ein Problem nicht!

Sollen jetzt Beschlüsse gemacht werden wir schicken jemand zur GBR Sitzung wenn der AG so lieb ist uns eine Fahrkarte zu besorgen???Lächerlich!!!

Wenn mir die Fahrkarte noch ne Woche vorher fehlt schick ich dem AG ne Mail wenn die Fahrkarte bis zu einem bestimmten Datum nicht da ist wird diese halt privat besorgt und später abgerechnet!

An Deiner Stelle würd ich eher mal beim Arbeitgeber die Fresse aufmachen statt hier so große Töne zu spucken! Hilfe ich armer Spatz ich werde behindert wein heul Du Opfer!!!

G
Globus

02.03.2015 um 14:18 Uhr

"...Laut den Reisebestimmungen von unserem AG..." warum?

E
Erschüttert

02.03.2015 um 18:18 Uhr

„Der AG muss nicht Reisebüro für den BR spielen.“ Ist er hier wirklich ein unbeteiligter?

„Nach §40 muss der AG die Kosten ersetzen“ Mmh, ist hier nicht eher von Kosten tragen die Rede?

Ein ehrenamtlich am Gericht tätiger, sollte doch normalerweise den Unterschied zw. ersetzen und tragen kennen.

C
ChrisCross

02.03.2015 um 19:00 Uhr

@ erschüttert

Wo steht das? Hab das gefunden ...

Paragraph 40 BetrVG Abs (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.

Und da steht nichts von ersetzen oder erstatten. Des weiterenhrisdt die entstehenden kosten , nicht die entstandenen ... Das bedeutet , dass ich nicht unbedingt in vorkasse gehen muss.

Aber was ist so schwer daran zu verstehen wenn bei uns es so geregelt ist dass der Arbeitgeber das organisiert und nicht der Arbeitnehmer ... Zahlst du das leihauto und bekommst es später zurück ?

@ Moreno... Mein Beileid

G
Globus

02.03.2015 um 19:42 Uhr

Schade dass du auf meine Frage nicht geantwortet hast - jetzt schreibst du (Zitat): "Aber was ist so schwer daran zu verstehen wenn bei uns es so geregelt ist" witzig wird es zur zu dem Zitat: ""...Laut den Reisebestimmungen von unserem AG..." warum? Antwort 19 Erstellt am 02.03.2015 um 13:18 Uhr von Globus"

nu gibt es wie immer mehrere möglichkeiten - du warsst heute da und mußt ggf die Kosten einklagen... oder aber... die Frage nach dem "Warum ist das so bei euch? und warum um alles in der Welt lasst ihr euch das gefallen?"

Nachtrag: und wie um alles in der Welt kann sowas der AG alleine regeln?

M
Moreno

02.03.2015 um 20:09 Uhr

@chriscross wieso Dein Beileid ich bin ja nicht zu blöd zu einer GBR Sitzung zu fahren! Tret doch einfach einfach zurück wenn Du Dein Amt nur mit der Hilfe vom Papi (Chef) ausführen kannst! Sowas unselbstständiges wie Dich hab ich auch noch nicht erlebt!

Ihre Antwort